Der Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Tools stellt Betreiber von Websites vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Um den hierbei bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegenzutreten, hat der Bundestag im Mai 2021 das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (kurz: „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz - TTDSG“) verabschiedet. Das Gesetz soll dabei insbesondere die datenschutzrechtlichen Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in einem einheitlichen Gesetz bündeln. Es wird am 1. Dezember 2021 in Kraft treten.
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