Alle News & Events anzeigen

02.05.2017

Gegenwind zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch die „Deklaration für die Meinungsfreiheit“

Die Bundesregierung hat das von Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Weg gebrachte Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) am 5. April 2017 verabschiedet. Das Gesetz soll Betreiber sozialer Netzwerke stärker in die Pflicht nehmen, um die effektive Bekämpfung und Verfolgung von Hassrede und strafbaren Falschnachrichten zu gewährleisten. Hierfür sieht der Gesetzesentwurf die Einführung eines effizienten Beschwerdemanagements und einer Berichtspflicht für Betreiber sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten und für den Fall von Verstößen hohe Bußgelder vor.

In einer gemeinsamen „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ warnen die Unterzeichner bestehend aus zahlreichen Verbänden, Journalisten, Netzaktivisten und Juristen vor den „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“ durch das Gesetz:

Die individuelle Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Informationsfreiheit dürften nicht unter der Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten leiden. Die Allianz für Meinungsfreiheit warnt deshalb davor, dass gerade bei Inhalten im Graubereich die Betreiber sozialer Netzwerke durch die Androhung von Bußgeldern in Millionenhöhe in Verbindung mit zu kurzen Reaktionsfristen dazu veranlasst werden könnten, Inhalte im Zweifel stets zu löschen oder zu sperren. Zu befürchten sei eine regelrechte „Löschkultur“, von der auch viele nicht rechtswidrige Inhalte betroffen sein könnten.

Es bleibt nun abzuwarten, welchen Einfluss die Deklaration sowohl auf die gesellschaftliche als auch auf die sich nun anschließende politische Diskussion im Parlament haben wird.

Autor/innen

Corinna Schneiderbauer

Corinna Schneiderbauer

Counsel

Profil anzeigen