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04.08.2017

Fünf weitere DSK-Kurzpapiere zur DSGVO veröffentlicht

Die Deutschen Datenschutzbehörden stimmen sich aktuell in Kurzpapieren zur Auslegung der DSGVO gemeinsam ab und veröffentlichen diese. Die ersten drei DSK-Kurzpapiere betrafen folgende Themen:
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Aufsichtsbefugnisse / Sanktionen
  • Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung
(vergleiche unseren Beitrag Auslegungshilfen der deutschen Aufsichtsbehörden zum neuen europäischen Datenschutzrecht vom 6. Juli 2017)

Mit dem Kurzpapier Nr. 4 wird über den Datentransfer in Drittländer informiert. Die DSGVO sieht hierzu folgende Möglichkeiten vor:
  • Festlegung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus im Drittland durch EU-Kommission (Art. 45 DSGVO)
  • Vorliegen geeigneter Garantien (Art. 46 DSGVO) oder
  • Ausnahmen für bestimmte Fälle (Art. 49 DSGVO)
Aktuell wurden vier weitere DSK-Kurzpapiere zur DSGVO veröffentlicht und zwar zu folgenden Themen:
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Auskunftsrecht
  • Marktortprinzip
  • Maßnahmenplan
Interessant ist insbesondere das Kurzpapier für einen Maßnahmenplan zur DSGVO für Unternehmen. Denn viele Unternehmen sind nach Auffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden noch nicht auf die DSGVO und deren Auswirkungen auf die Unternehmensprozesse vorbereitet. Daher haben die Datenschutzaufsichtsbehörden einige Tipps zur Erstellung eines Maßnahmenplans für Unternehmen zusammengestellt.

Die aktuellen Kurzpapiere Nr. 4 bis Nr. 8 sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html.

Autor/innen

Oliver Hornung

Dr. Oliver Hornung

Partner

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