Erfahren Sie schon heute, worüber die Rechtswelt morgen redet.
Die Deutschen Datenschutzbehörden stimmen sich aktuell in Kurzpapieren zur Auslegung der DSGVO gemeinsam ab und veröffentlichen diese.
Die ersten drei DSK-Kurzpapiere betrafen folgende Themen:
Mit dem Kurzpapier Nr. 4 wird über den Datentransfer in Drittländer informiert. Die DSGVO sieht hierzu folgende Möglichkeiten vor:
Die aktuellen Kurzpapiere Nr. 4 bis Nr. 8 sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html.
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Aufsichtsbefugnisse / Sanktionen
- Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung
Mit dem Kurzpapier Nr. 4 wird über den Datentransfer in Drittländer informiert. Die DSGVO sieht hierzu folgende Möglichkeiten vor:
- Festlegung der Angemessenheit des Datenschutzniveaus im Drittland durch EU-Kommission (Art. 45 DSGVO)
- Vorliegen geeigneter Garantien (Art. 46 DSGVO) oder
- Ausnahmen für bestimmte Fälle (Art. 49 DSGVO)
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Auskunftsrecht
- Marktortprinzip
- Maßnahmenplan
Die aktuellen Kurzpapiere Nr. 4 bis Nr. 8 sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html.