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27.04.2017

EuGH erschwert illegales Streaming

Paukenschlag aus Luxemburg: Der EuGH hat entschieden, dass das Streaming illegaler Inhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann (EuGH, Urteil v. 26.04.2017, Rs. C‑527/15). Auch die nur vorübergehende Speicherung eines Werkes beim Streaming ist danach vom Urheberrecht geschützt. Konkret ging es in der Entscheidung um den Vertrieb eines Medienabspielgeräts. Laut der Werbeaussagen des niederländischen Herstellers wurde das Gerät bewusst mit spezieller Software für den Abruf von Inhalten illegaler Streaming-Portale ausgeliefert.

Bereits der Verkauf dieses Gerätes zur Nutzung rechtswidriger Streams stellt nach Auffassung des EuGH eine unzulässige öffentliche Wiedergabe der illegal auf den Streaming-Portalen zur Verfügung gestellten Inhalte dar. Allerdings verletze auch der Nutzer des Medienabspielgerätes Urheberrechte, wenn er es für das Streaming offensichtlich illegaler Inhalte verwende.

Praxistipp:

Obwohl der Entscheidung eine Sonderkonstellation zugrunde liegt, ist nun wohl grundsätzlich davon auszugehen, dass das Streaming urheberrechtlich geschützter Werke nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet ist. In Deutschland wurde dies bislang mehrheitlich anders beurteilt.

Autor/innen

Daniel Meßmer

Dr. Daniel Meßmer

Partner

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