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31.12.2018

EU-Kommission bestätigt EU-U.S. Privacy Shield

Die Vereinigten Staaten gewährleisten auch nach Inkrafttreten der DSGVO ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU an teilnehmende Unternehmen in den USA übermittelt werden. Die EU-Kommission hat am 19.12.2018 ihren Bericht über die zweite jährliche Überprüfung der Funktionsweise des EU-US-Datenschutzschilds veröffentlicht. Danach haben die von den US-Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission aus ihrem letztjährigen Bericht das Funktionieren des Rahmens verbessert.

Die USA bieten deswegen nach wie vor ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU im Rahmen des Datenschutzschilds an teilnehmende Unternehmen in den USA übermittelt werden. Im Großen und Ganzen ist das Privacy-Shield-Abkommen nach Auffassung der EU-Kommission ein Erfolg.

Völlig frei von Kritik ist der Bericht dennoch nicht. So fordert die EU-Kommission die US-Behörden dazu auf, bis zum 28. Februar 2019 eine ständige Ombudsperson zu benennen. Diese solle gewährleisten, dass Beschwerden über den Zugriff von US-Behörden auf personenbezogene Daten überprüft und behandelt werden. Diese ständige Ombudsperson soll die im September 2018 auf Druck der EU von der USA eingesetzte Ombudsperson ersetzen.

Praxistipp:


Bis auf weiteres gilt die Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus (Art. 46 DSGVO) für am Privacy Shield teilnehmende US-Unternehmen fort. Die Teilnahme am Privacy Shield bleibt also eine Option für den rechtmäßigen Datentransfer in die USA.

Autor/innen

Daniel Meßmer

Dr. Daniel Meßmer

Partner

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