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31.03.2017

Eine Schicksalsfrage: Wem gehören die Daten?

Kaum ein anderes Thema der Digitalisierung wird so kontrovers diskutiert wie die „Datenhoheit“. Geltende Gesetze geben darauf keine klare Antwort. Die EU-Kommission denkt daher über ein „Datengesetzbuch“ nach. Für die konkrete Umsetzung bieten vertragliche Lösungsmöglichkeiten gute Handlungsoptionen. Digitale Daten werden ein immer wichtigeres Produktionsmittel. Sie bieten nicht nur neue Möglichkeiten für Prozessoptimierungen und zur Qualitätssicherung bei der Erstellung von Waren und Dienstleistungen. Digitale Daten ermöglichen auch neue und innovative Leistungen, wie etwa spezifisch auf Bedürfnisse einzelner Kunden zugeschnittene Angebote. Umso wichtiger für ein Unternehmen sind Fragen der „Datenhoheit“: Wem gehören welche Daten? Wie dürfen digitale Daten genutzt werden? Welche Möglichkeiten bestehen für den Schutz gegen Verwendung durch Dritte?

Aktuelle Gesetze regeln nur Teilbereiche und -mengen von Daten. Natürlich gilt der Datenschutz für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die auf eine konkrete natürliche Person bezogen werden können. Für die großen Datenmengen, die von Maschinen oder „intelligenten“ Gegenständen erzeugt werden, greift der Datenschutz nicht von vorneherein. Auch Auswertungsergebnisse, die nicht mehr personenbeziehbar sind, fallen nicht unter den Datenschutz. Andere Teilmengen von Daten können ebenfalls unter den Schutz besonderer Gesetze fallen, etwa als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder unter den Designschutz. Ein übergreifendes „Dateneigentum“ ist gesetzlich aber gerade nicht vorgesehen.

Diese Situation bietet viele Möglichkeiten, durch Vereinbarungen die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit digitalen Daten zu gestalten. Die Bedeutung diese Gestaltung steigt immer weiter, da die zunehmende Digitalisierung zu immer intensiverem Datenaustausch und immer größeren Datenmengen führt. Umso wichtiger wird die wirtschaftliche Bedeutung der Daten in einem Unternehmen mit ihren Auswertungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Für datengetriebene Geschäftsmodelle sind sie der entscheidende Faktor, wie die Beispiele von Google oder Facebook eindrucksvoll belegen.

Fazit:

Nicht nur für die rechtliche Analyse von Datenbeständen und laufendem Datenaustausch, sondern gerade für vertragliche Lösungen bietet SKW Schwarz die notwendige Kompetenz und Expertise. Das schließt vertragliche Strukturierungen und Gestaltungen für personenbezogene Daten und ihre Weiterverwendung ein. Aus Sicht des Unternehmens sollte ein ganzheitlicher Einsatz für den Umgang mit und die Nutzung von Daten verfolgt werden, um die Chancen und Potenziale der Digitalisierung gezielt zu erschließen und optimiert umzusetzen.

Autor/innen

Martin Schweinoch

Martin Schweinoch

Partner

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