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19.02.2019

Ein Jahr PSD2 – aktuelle Entwicklungen

Das Umsetzungsgesetz zur zweiten EU-Richtlinie zu Zahlungsdiensten (PSD2) ist seit dem 13. Januar 2018 in Kraft. Insbesondere die neue gesetzliche Bestimmung des § 270a BGB ist von Bedeutung, untersagt sie doch die Erhebung eines Entgeltes für die Nutzung von SEPA-Zahlungen oder Zahlungskarten wie VISA und Mastercard. Nun erging Ende 2018 ein erstes deutsches Signalurteil, welches auch die Zulässigkeit der Erhebung von Zahlungsentgelten für die Nutzung von PayPal und SOFORT-Überweisung verneinte.

A. Zusammenfassung des Gerichtsverfahrens

Die Wettbewerbszentrale klagte gegen das Reisebusunternehmen FlixMobility GmbH, welches den Busdienst „Flixbus“ betreibt, weil das Unternehmen bei der Bezahlung von Online-Buchungen mittels PayPal und SOFORT-Überweisung Zahlungsentgelte verlangt hatte. Das Landgericht München (Az.: 17 HK O 7439/18) untersagte Flixbus mit Urteil vom 13. Dezember 2018 die Erhebung von Entgelten für Zahlungen mittels PayPal und SOFORT-Überweisung. Das Gericht führte aus, dass beide Zahlungsmethoden den neuen gesetzlichen Bestimmungen des § 270a BGB unterfielen. Sowohl PayPal-Zahlungen als auch SOFORT-Überweisungen lägen in der Regel SEPA-Überweisungen, -Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen zu Grunde, sodass auch diese unter das Verbot fielen. Im Falle eines Verstoßes gegen das Urteil droht Flixbus die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Flixbus hat mittlerweile Berufung eingelegt.

B. Hintergrund

Die Wettbewerbszentrale hatte zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine spezielle Anlaufstelle für Beschwerden über Zahlungsentgelte eingerichtet. Die Wettbewerbszentrale war seit jeher der Auffassung, dass nicht nur Zahlungen mit PayPal, sondern auch mittels SOFORT-Überweisung und Amazon Payment vom PSD2-Zahlungsentgelte-Verbot erfasst seien. Nach eigenen Angaben der Wettbewerbszentrale war die Klage gegen Flixbus ein Grundsatzverfahren, um eine erste gerichtliche Entscheidung zu Zahlungsentgelten für die Nutzung von PayPal und SOFORT-Überweisung zu erhalten. Insbesondere die Behandlung von PayPal nach dem neuen Gesetz war auf Grund von Hinweisen in den Beratungen des Gesetzes umstritten.

C. Auswirkungen auf Online-Plattformen

Obwohl die Entscheidung noch nicht bindend ist und andere Gerichte möglicherweise unterschiedliche Ansichten vertreten, kommt ihr dennoch Signalwirkung zu und sie bietet eine erste rechtliche Orientierung für den Markt. Flixbus selbst verzichtet mittlerweile auf die Erhebung von Entgelten für PayPal-Zahlungen. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt auch anderen Online-Händlern zu empfehlen. Die Wettbewerbszentrale jedenfalls sieht sich durch das erstinstanzliche Urteil in ihrer Rechtsansicht bestärkt und kündigte bereits an, als nächstes die Frage prüfen zu wollen, ob je nach Zahlungsart unterschiedliche Produktpreise bzw. Rabatte eingeräumt werden dürfen oder ob auch eine solche Vorgehensweise bereits unter das Zahlungsentgelte-Verbot fällt.

Autor/innen

Corinna Schneiderbauer

Corinna Schneiderbauer

Counsel

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