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12.05.2022

Die Kommanditgesellschaft – Grande dame der deutschen Unternehmensformen

In einer Zeit, in der die Wahl der Rechtsform zumeist steuergetrieben ist, wird zumeist übersehen, dass es christlicher Glaube war, der vor gut 1000 Jahren die Urform der Kommanditgesellschaft schuf.

In Deutschland gehört die Kommanditgesellschaft (im deutschsprachigen Raum sowie in Belgien vielfach einfach „KG“ genannt) mit ca. 150.000 Unternehmen zu den meistvertretenen Unternehmensformen. Etwa 17.600 davon werden als reine KG, 685 als Kommanditgesellschaft mit einer Aktiengesellschaft als Gesellschafter (sog. AG & Co. KG) und mit gut 135.000 die ganz überwiegende Anzahl der Kommanditgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben.

Eine KG ist eine Personengesellschaft, in der sich unter gemeinsamem Unternehmensnamen (der sog. Firma) mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Dabei zeichnet sich die KG im Verhältnis zu anderen Gesellschaftsformen dadurch aus, dass für ihre Verbindlichkeiten mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (der sog. Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur in Höhe der von diesem sog. Kommanditisten geleisteten Einlage beschränkt haftet. Jedoch ist diese Haftungsverteilung nicht allein Grund für die weite Verbreitung dieser Unternehmensform. Vielmehr weist sie als Personengesellschaft besondere steuerliche Vorteile auf. Gleichwohl ist die KG, anders als man vielleicht meinen möchte, keine steuergetriebene neuzeitliche Erfindung. Tatsächlich reichen ihre Wurzeln bis in die Zeit unmittelbar vor der Geburt Kaiser Barbarossas zurück.

Ende des 11. Jahrhunderts taucht die KG als Commenda erstmals in Venedig auf und verbreitet sich von hier aus schnell im mittelalterlichen Norditalien und dem Mittelmeerraum. Selbst im Hanserecht findet sich bald eine deutsche Interpretation derselben. Schließlich wird sie im Vorläufer des heutigen Handelsgesetzbuches (HGB), dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861, einheitlich in der heute bekannten Form kodifiziert.

Zwar gab es zunächst keine einheitliche Gestaltungsform der KG, jedoch verdankt sie ihren Namen dem lateinischen Wort für anvertrauen (commendare) und ihr ungewollter Geburtshelfer war die katholische Kirche. Deren Zinsverbot erlaubte es nämlich Christen nicht, (einem Unternehmer für dessen Geschäft) ein Darlehen gegen Zinsen zu gewähren. Auf der Suche nach einer religionskonformen Umgehung kam man auf die Idee, dem Geldgeber (vielfach commendatorius genannt) über eine Beteiligung am Geschäftserfolg einen return on investment zu geben. Der nun finanziell gut ausgestattete Kaufmann (manchmal tractor genannt) konnte nunmehr weite Handelsreisen ins sagenhafte China oder Afrika unternehmen.

Autor/innen

Thomas Hausbeck

Dr. Thomas Hausbeck

Partner

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