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15.09.2020

Von Büchern bis Apps – Der Werktitelschutz, eine deutsche Besonderheit

Werktitelschutz
Werktitelschutz
Der deutsche Werktitelschutz ist kaum bekannt. Das liegt auch daran, dass er in vielen anderen Ländern nicht existiert. Dabei bietet er einen guten und einfachen Weg, Rechte an Bezeichnungen zu sichern – und ist längst auch im Digitalbereich von Bedeutung.

Wofür bekomme ich Werktitelschutz?

Ursprünglich war der Werktitelschutz für Buch- und Filmtitel gedacht. Nachahmer sollten keine Bücher und Filme unter dem gleichen Titel vertreiben, die Konsumenten dann versehentlich kauften, weil sie sie für das Original hielten.

Inzwischen reicht der Werktitelschutz jedoch viel weiter. Er umfasst Bezeichnungen für wiederkehrende Veranstaltungen wie „Rock am Ring“, oder TV-Sendungen wie die „Tagesschau“, weiterhin Zeitungen und Zeitschriften, aber auch Gesellschaftsspiele oder Messen.

In der Digitalwelt fallen nicht nur Namen für Blogs, sondern auch für Software, Computerspiele, Apps oder Internetauftritte (also Domains) unter den Titelschutz.

Um geschützt zu sein, muss der Titel ausreichend kennzeichnungskräftig und nicht nur rein beschreibend für das Werk sein. Die Anforderungen sind allerdings niedriger als bei Marken, sodass im Einzelfall schon ein Titel wie „Pizza & Pasta“ für Kochbücher ausreichen kann.

Wie weit reicht der Titelschutz?

Werktitel sind zunächst gegen andere, verwechselbare Titel geschützt. Dabei ist u.a. zu berücksichtigen, ob der andere Titel zur gleichen oder einer ähnlichen Werk Art gehört, es sich also z.B. um zwei Buchtitel handelt. Ein geschützter Titel kann sich aber auch gegen Titel anderer Werkarten durchsetzen, je nach Kennzeichnungskraft des geschützten Titels.

Im Einzelfall kann aber auch Titelschutz gegenüber jüngeren Marken oder Unternehmenskennzeichen bestehen. Der Schutz beschränkt sich dann jedoch auf Waren und Dienstleistungen im Werkbereich des Titels.

Wollen Sie Ihren Titel noch besser absichern, kann deshalb eine ergänzende Markenanmeldung sinnvoll sein. Das ermöglicht auch den Schutz in anderen Ländern.

Muss ich meinen Werktitel registrieren lassen?

Nein, Werktitelschutz entsteht schon durch die Ingebrauchnahme des Werkes mit dem Titel, also etwa die Veröffentlichung des Buchs. Anders als Marken müssen Werktitel also nicht in einem Register hinterlegt werden, damit der Schutz entsteht.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, eine sogenannte Titelschutzanzeige auf einem speziellen Titelschutzportal zu schalten. Hierdurch wird bereits vorab erklärt, den Titel benutzen zu wollen. Der Werktitelschutz beginnt dann schon mit der Veröffentlichung der Anzeige, wenn der Titel eine angemessene Zeit später für ein fertiggestelltes Werk tatsächlich benutzt wird. Das hilft Titelinhabern, wenn die Herstellung etwa einer Filmproduktion längere Zeit in Anspruch nimmt, sich gegen Trittbrettfahrer zu wehren.

Wie lange gilt der Werktitelschutz?

Grundsätzlich besteht der Titelschutz zeitlich unbegrenzt, selbst nach Ablauf des Urheberrechts an dem Werk. Der Schutz endet aber mit der endgültigen Benutzungsaufgabe. 

Davon zu unterscheiden ist die Situation vor Veröffentlichung des Werkes bei der wiederholten Titelschutzanzeige. Zwar können nach der ersten Hinterlegung weitere Anzeigen geschaltet werden, etwa wenn sich die Veröffentlichung eines Werks verzögert. In der Regel beginnt der Schutz dann aber rückwirkend nunmehr mit der aktuellen Anzeige und nicht mit der ursprünglichen, ältesten Titelschutzanzeige.

Autor/innen

Margret Knitter

Margret Knitter

Partnerin

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