Alle News & Events anzeigen

01.04.2019

Der Schutz von Gesundheitsdaten – Empfehlung des Europarats vom 27.03.2019

Mobile health Apps und andere technische Anwendungen im Gesundheitssektor werden immer populärer. Ob Herzfrequenz, Gewicht, Medikamenteneinnahme, Schlafphasen oder Laborwerte; in Health-Apps dreht sich alles um Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten sind alle Daten, die sich auf den Gesundheitszustand einer natürlichen Person beziehen und aus denen Informationen über den früheren, gegenwärtigen und zukünftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der Person hervorgehen (siehe Erwägungsgrund 35 DSGVO). Solche Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die als besonders sensibel gelten. Regelungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten finden sich in Artikel 9 DSGVO. Die Regelungen stoßen jedoch auf praktische Umsetzungsprobleme und Unsicherheiten in der Anwendung, insbesondere bei den neuen technischen Anwendungen im Gesundheitssektor. Konkrete Leitlinien wären für viele Anbieter von technischen Anwendungen im Gesundheitssektor wünschenswert.

Bildrechte: AndSus – fotolia.com

Der Europarat hat am 27.03.2019 eine Empfehlung veröffentlicht, um den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Regulierung der Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten zur Verfügung zu stellen (abrufbar unter new guidelines). Die Empfehlung des Europarates enthält Ausführungen zu Grundsätzen zum Schutz von Gesundheitsdaten. Behörden sollen die Leitlinien den Akteuren innerhalb des Gesundheitssystems, die Gesundheitsdaten verarbeiten zur Verfügung stellen.

Praxistipp:

Anbieter von Mobile Health Apps und anderen technischen Anwendungen im Gesundheitssektor sollten die aktuellen Stellungnahmen und Empfehlungen der Behörden verfolgen. Möglicherweise werden bald klarstellende Informationen zur Verfügung gestellt, nach denen sich Anbieter von technischen Anwendungen im Gesundheitssektor richten können.