Veranstaltungsdatum
01.12.2020 - 01.12.2020
Veranstaltungsort
Online01.12.2020
Dienstag, 1. Dezember von 15:00 bis 17:00 Uhr
Datentransfer in die USA ohne Privacy Shield – Erste Erfahrungen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass europäische Unternehmen ihre Datenübermittlung in die USA nicht mehr auf das zwischen der EU Kommission und der US-Regierung ausgehandelte Privacy Shield-Abkommen stützen können. Von dem Urteil werden auch „versteckte“ Datenübermittlungen erfasst, z. B. Speicherung von Daten auf Servern in den USA durch externe Dienstleister oder soziale Plattformen. Ein halbes Jahr nach Unwirksamkeit des Privacy Shields möchten wir erste Erfahrungen zum Datentransfer in die USA vermitteln und mit Ihnen diskutieren.
Schwerpunkte:
Programm:
15:00 Begrüßung Dr. Frank Rahmstorf, Geschäftsführer und Leiter Grundsatzabteilung Recht, bayme vbm vbw, München
15:15 Datentransfer in die USA aus Sicht der Aufsichtsbehörde Michael Will, Präsident, Bayerisches Landesamts für Datenschutzaufsicht, Ansbach Alexander Filip, Bereichsleiter, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Ansbach
15:45 Datentransfer aus rechtsberatender Sicht Dr. Oliver Hornung, Rechtsanwalt und Partner, SKW Schwarz Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
16:15 Fragen und Antworten Dr. Oliver Hornung Michael Will Alexander Filip
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