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Datenschutz im Arbeitsrecht
25.01.2018
Datenschutz im ArbeitsrechtVortrag von Dr. Martin Römermann zum Thema „Datenschutz im Arbeitsrecht“ in der Geschäftsstelle des KAV Berlin
Veranstaltungsdatum
Donnerstag, 25. Januar 2018 | 09:00 – 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Geschäftsstelle KAV Berlin | Goethestraße 85 | 10623 Berlin
Thema
Mit dem Wirksamwerden der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Deutschen Neufassung des BDSG im Mai 2018 kommen neue Herausforderungen auf die Arbeitgeber zu. Rechtsverstöße können schwere Folgen nach sich ziehen. Erfahren Sie, wie Sie in der Praxis damit umgehen.
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt und der wachsenden Anzahl von Daten, welche im Arbeitsverhältnis erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, muss sich der Arbeitgeber neben dem Schutz seiner eigenen Daten insbesondere damit befassen, wie er Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter im Umgang mit den Daten einhält.
Personalverantwortliche können derartige Fragen nicht allein der IT und dem Datenschutzbeauftragten überlassen. Mitbestimmungsrechte sind zu beachten und Betriebsvereinbarungen müssen aufgrund der gesetzlichen Reformen angepasst werden. Handwerkliche Fehler dabei können Bußgeldtatbestände auslösen. Dringend benötigte Daten sind gegebenenfalls nicht (mehr) nutzbar.
Die Seminarteilnehmer werden in die Lage versetzt, die eigenen Schwachstellen zu erkennen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.
Zum Veranstaltungskalender des KAV Berlin.
Donnerstag, 25. Januar 2018 | 09:00 – 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Geschäftsstelle KAV Berlin | Goethestraße 85 | 10623 Berlin
Thema
Mit dem Wirksamwerden der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Deutschen Neufassung des BDSG im Mai 2018 kommen neue Herausforderungen auf die Arbeitgeber zu. Rechtsverstöße können schwere Folgen nach sich ziehen. Erfahren Sie, wie Sie in der Praxis damit umgehen.
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt und der wachsenden Anzahl von Daten, welche im Arbeitsverhältnis erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, muss sich der Arbeitgeber neben dem Schutz seiner eigenen Daten insbesondere damit befassen, wie er Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter im Umgang mit den Daten einhält.
Personalverantwortliche können derartige Fragen nicht allein der IT und dem Datenschutzbeauftragten überlassen. Mitbestimmungsrechte sind zu beachten und Betriebsvereinbarungen müssen aufgrund der gesetzlichen Reformen angepasst werden. Handwerkliche Fehler dabei können Bußgeldtatbestände auslösen. Dringend benötigte Daten sind gegebenenfalls nicht (mehr) nutzbar.
Die Seminarteilnehmer werden in die Lage versetzt, die eigenen Schwachstellen zu erkennen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.
- Datenschutz in der Bewerbungsphase (Einstellungsgespräch, Mitarbeiter-Befragung, Datenerhebung, Datennutzung und Datenverarbeitung
- Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (Mail- und Internetnutzung)
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Zulässige Mitarbeiterkontrolle
- Datenschutz bei Mitarbeiterüberwachung
- Zulässige Aufklärungsmaßnahmen
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