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16.10.2017

Bankaufseher wollen Überwachung – Neuer Leitfaden für die Zulassung von FinTechs

Die europäische Bankenaufsicht will den schnell wachsenden Markt junger Finanzfirmen demnächst noch genauer überwachen. Es müsse sichergestellt werden, dass Fintechs, die Bankdienstleistungen anbieten, ordnungsgemäß zugelassen sind, Risiken angemessen abschätzen können und den gleichen Standards genügen wie herkömmliche Banken. Die Digitalisierung und damit einhergehend der Aufstieg der sogenannten Finanztechnologie-Unternehmen (kurz: FinTechs) haben einen enormen Einfluss auf die Finanzwelt. Sie bieten sehr spezifische Dienstleistungen an und decken nicht mehr das gesamte Spektrum des traditionellen Bankgeschäfts ab. Weiterhin sinken die technischen und finanziellen Hürden für den Markteintritt. In vielen Staaten haben FinTechs bisher noch mehr Freiraum als streng regulierte Finanzinstitute. Darum gibt es in der Finanzbranche seit langem Forderungen, ihnen genauer auf die Finger zu schauen.

Am 21. September 2017 wurden von der EZB im Rahmen einer öffentlichen Konsultation die von ihr erwarteten Leitfäden zur Bankzulassung und zur Zulassung als FinTech-Kreditinstitut veröffentlicht. Die beiden Leitfäden erläutern, wie Unternehmen das Bankgeschäft aufnehmen können und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um eine Bankzulassung zu erhalten.

Der erste Leitfadenentwurf zur Beurteilung von Zulassungsanträgen bezieht sich auf das allgemeine Zulassungsverfahren von Kreditinstituten. Der zweite Leitfadenentwurf zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut richtet sich speziell an Unternehmen mit einem FinTech-Geschäftsmodell, die eine Banklizenz beantragen wollen. Im zweiten Leitfaden wird der Begriff „FinTech-Kreditinstitut“ verwendet. Ein FinTech-Kreditinstitut wird dabei definiert als Unternehmen, welches ein Geschäftsmodell hat, in dem Finanzprodukte und -dienstleistungen basierend auf technologie-gestützten Innovationen entwickelt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

Die Entwürfe der beiden Leitfäden in englischer Sprache finden sich hier:

https://www.bankingsupervision.europa.eu/legalframework/publiccons/pdf/
licensing_and_fintech/ssm.guide_to_assessment_of_credit_institution_licensing_applications_draft.en.pdf


https://www.bankingsupervision.europa.eu/legalframework/publiccons/pdf/
licensing_and_fintech/ssm.guide_on_assessment_for_licensing_of_fintech_credit_insts_draft.en.pdf

Die nun laufende Konsultation wird am 2. November 2017 enden. Bis dahin haben Organisationen die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen bei der EZB einzureichen. Im Anschluss soll laut EZB eine zweite Konsultationsphase folgen, in der die Ergänzungen zu diesen Leitfadenentwürfen erörtert werden.

Autor/innen

Tatjana Schroeder

Dr. Tatjana Schroeder

Partnerin (Of Counsel)

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