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09.02.2016

ARD und Produzentenallianz stellen Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte für Auftrags- und teilfinanzierte Produktionen vor

Auf einer Pressekonferenz stellten ARD und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen am 28.01.2016 in Berlin die neuen „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation“ vor. Die neuen Bedingungen, die nach intensiven, über zwei Jahre geführten Diskussionen zustande kamen, gelten für voll- und teilfinanzierte Produktionen, die von den ARD-Rundfunkanstalten oder der Degeto in Auftrag gegeben werden. Einen ersten Schwerpunkt der Eckpunkte stellen Vorgaben zur Anerkennung realistischer Kostenpositionen im Rahmen der Budgetierung der Produktionen dar („Kostenrealismus“). Künftig können in allen Genres, die unter die Eckpunkte fallen, nun eine Reihe von Kosten im Budget angesetzt wer-den, die bislang nicht budgetiert werden konnten (z.B. Herstellungsleiter (anteilig), Producer, Headautor bei Serien ab sechs Folgen, projektbezogene Rechtsberatungskosten).

Völlig neu ist das von den Eckpunkten vorgesehene „Schichtenmodell“, bei dem ein Bewertungsraster für die einzelnen Rechte (vom Free-TV-Recht, über Pay-TV- und die verschiedenen VoD-Rechte bis hin zu Auslands- und Wiederverfilmungsrechten) vorgegeben wird. Übernimmt der auftraggebende Sender nicht die volle Finanzierung der nach den Neuregelungen realistisch budgetierten Produktionskosten, so kann der Produzent, Rechte zurückbehalten, deren Wert der Finanzierungslücke entspricht und diese Rechte eigenständig verwerten.

Die dritte Säule der neuen Eckpunkte stellt das sog. „Leistungsmodell“ dar, bei dem die ARD jährlich EUR 3,2 Mio. zur Verfügung stellt, die in insgesamt sieben Programmkategorien jeweils insgesamt 10 Produktionen zuerkannt werden, die in einem Zweijahreszeitraum auf bestimmten Festivals prämiert wurden und/oder besonders häufig ausgestrahlt wurden. Die auf eine entsprechend erfolgreiche Produktion entfallenden Beträge (z.B. EUR 60.000,- für einen TV-Film) stehen dem jeweiligen Produzenten für die Entwicklung eines neuen Projektes zur Verfügung.

Die neuen Eckpunkte gelten grundsätzlich bereits ab dem 1.1.2016, die zusätzlichen Kalkulationspositionen allerdings erst ab dem 1.1.2017. Sie haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2020. Sollten die erhöhten Programmmittel, die zur Umsetzung der Eckpunkte erforderlich sind, von der KEF für die nächste Beitragsperiode (2017 – 2020) nicht anerkannt werden, so besteht ein Kündigungsrecht.

Diese neuen Eckpunkte, die von der ARD als Selbstverpflichtung mit dem Ziel der Stärkung von Innovation und Vielfalt des Programms eingegangen wurden, stellen eine wesentliche Neuerung in den Beziehungen zwischen den Produzenten und der ARD dar. Es bleibt abzuwarten, ob nun auch Bewegung in die Gespräche mit den anderen Sendergruppen kommen wird.

Autor/innen

Mathias Schwarz

Prof. Dr. Mathias Schwarz

Partner (Of Counsel)

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