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28.07.2021

Änderungen der Versandhandelsregelungen ab dem 01.07.2021, Erweiterung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS)

Ab dem 01.07.2021 wird zwischen folgenden drei Arten von Fernverkäufen unterschieden.

  • Innergemeinschaftliche Fernverkäufe (§ 3 c Abs. 1 UStG);
  • Fernverkäufe von Gegenständen, die aus dem Drittlandsgebiet in einen anderen EU-Mitgliedsstaat als den, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands an den Erwerber endet, eingeführt werden (§ 3 c Abs. 2 UStG);
  • Fernverkäufe von Gegenständen, die aus dem Drittlandsgebiet in den EU-Mitgliedsstaat, in dem die Beförderung oder Versendung der Gegenstände an den Erwerber endet, eingeführt werden (§ 3 c Abs. 3 UStG).

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