Oliver Korte
Partner

„Raten ist billig. Falsch raten ist teuer.“ (Chinesisches Sprichwort)
Oliver Korte ist auf das nationale und internationale Handels- und Vertriebsrecht spezialisiert. Er verfügt über große Erfahrung bei der Gestaltung von Verträgen, die den Warenabsatz oder -bezug regeln (etwa Rahmenlieferverträge, Distributionsverträge, AGB). Besonderes Know-how hat er zu Fragen, die sich bei der Beendigung von Handelsvertreter- oder Vertragshändlerverträgen stellen, insbesondere zum Ausgleichsanspruch und zur Berechtigung der Kündigung. Häufig vertritt er seine Mandanten vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten. Er ist auch regelmäßig als Schiedsrichter in handels- und vertriebsrechtlichen Streitigkeiten tätig. Viele seiner Mandanten sind im Groß- und Außenhandel tätig, weitere Branchenschwerpunkte bestehen in den Bereichen Lebensmittel und Medizinprodukte.
Werdegang
- Studium in Hamburg
- Referendariat in Celle, Hamburg, Edinburgh
- 2001-2002 Wissenschaftlicher Referent in der Rechtsabteilung der Handelskammer Hamburg (Schiedsgerichtsbarkeit, Handel)
- Seit 2002 bei SKW Schwarz
Auszeichnungen
Chambers Europe 2021- 2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Commercial Contracts“
"Oliver Korte of SKW Schwarz Rechtsanwälte is appreciated for his in-depth expertise on a broad range of commercial contracts including distribution agreements, general terms and conditions, logistics as well as agency agreements. He is also well versed in handling litigation pertaining to contractual provisions." (2023)
"He provides very prompt responses and although he makes analysis from different perspectives everything is very clear." (2022)
Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers: Deutschlands beste Anwälte 2018–2022
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Schiedsverfahren / Streitbeilegung / Mediation“ (2019-2022)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Konfliktlösung“ (2018, 2020, 2021, 2022)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Außenhandelsrecht“ (2022)
JUVE Handbuch: Wirtschaftskanzleien 2016–2022/2023
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Vertriebsysteme“ (2017–2022/2023)
Häufig empfohlener Anwalt in der Kategorie „Vertriebsrecht“ (2016/2017)
Wettbewerber über ihn: "sehr engagiert" (2022/2023)
Wettbewerber über ihn „intelligent u. organisiert“ (2021/2022)
Mandant über ihn: "äußerst kompetent, fachlich versiert, angenehm und sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit" (2022/2023)
Mandanten über ihn: „analytisch mit großem Know-how, findet erfolgreich Lösungen“, „äußerst effizient und zielführend“, „schnell, zuverlässig, fokussiert und sehr präzise“ (2019/2020)
Mandanten über ihn: „zuverlässig und fokussiert, sehr effizient, kurze Reaktionszeiten und fundierte, sehr präzise Schriftsätze, geschickte und klare Verhandlungsführung“ (2018/2019)
Mandanten über ihn: „schnelle, präzise, konzentrierte Einschätzung, immer genau abgestimmt auf das Kundenbedürfnis“ (2017/2018)
JUVE Awards 2019
Kanzlei des Jahres für Vertriebssysteme
The Legal 500: Deutschland 2019–2023
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Handels- und Vertriebsrecht: Handel, Vertrieb und Logistik" (2020-2023)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Streitbeteiligung: Commercial Litigation" (2019-2023)
Empfohlener Anwalt in der Kategorie "Handels- und Vertriebsrecht“ (2019)
"Oliver Korte verdient seinen sehr guten Ruf, da er über sehr tiefes Wissen verfügt. Zudem ist er sehr schnell in der Lage, seine rechtliche Expertise mit sehr hoher Qualität abzugeben, sodass diese als Grundlage für eine gute Entscheidung dienen kann. Ich schätze ihn daher sehr als gedanklichen Sparringspartner und freue mich immer wieder auf den Austausch."(2022)
"Oliver Korte bietet einen sehr gewissenhaften und sachkundigen Service. Denkt über den Tellerrand hinaus und bietet sehr persönliche Beratung." (2022)
„Neben seinem Engagement als Schiedsrichter legt Praxisgruppenleiter Oliver Korte einen Fokus auf das Vertragsrecht im Warenabsatz und -bezug.“ (2021)
„Pragmatisches, konsensorientiertes Vorgehen unter der Berücksichtigung der jeweiligen Verhandlungssituation – so lässt sich die Zusammenarbeit mit Oliver Korte zusammenfassen“ (2020)
„Oliver Korte hat eine sehr effiziente, umsichtige Arbeitsweise. Außerdem überzeugte mit seiner Schnelligkeit, der Einhaltung von Zusagen und sehr guter Arbeitsqualität.“ (2020)
„Oliver Korte hat eine sehr effiziente Arbeitsweise und eine geschickte, klare Verhandlungsführung. Er liefert stets eine hervorragende Leistung.“ (2020)
„Absoluter Experte in seinem Gebiet“ (2019)
Who’s Who Legal: Future Leaders 2020
In der Kategorie „Arbitration Future Leaders – Partners“ gelistet
Who’s Who Legal: Arbitration 2019
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Future Leaders – Partners“
Kanzleimonitor
Empfohlener Anwalt in der Kategorie „Litigation & ADR (Alternative Dispute Resolution)“ (2017/2018)
Führender Anwalt für Vertragsrecht (2022)
Mitgliedschaften
Oliver Korte ist Mitglied bei dem HAC (Hamburg Arbitration Circle, Vorsitzender), der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit), Deutsche Gesellschaft für Vertriebsrecht und dem Rechtsausschuss des Bundesverband Groß- und Außenhandel (BGA).
Fachpublikationen
Aufsätze in Zeitschriften
- „Keine Folgeprovision für Nachbestellungen von intensivierten Altkunden“, Zeitschrift für Vertriebsrecht, 2021, S.364
- „Lieferkettengesetz (RegE): neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen“, Der Betrieb, 2021, Heft 12
- „Geheimnisschutz im Vertriebsrecht - Ohne angemessene Schutzmaßnahmen kein Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mehr?“, in: Zeitschrift für Vertriebsrecht, 2021, Heft 3, S. 155, gemeinsam mit Harten
- „Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters in und nach der Corona-Pandemie“, in: GWR, 2020, S. 194
- „3D-Druck und Produkthaftung“, in: Der Betrieb, 2018, Heft 41, S. 2482-2486
- „Schiedsgerichtsbarkeit im Überblick“, in: Deutsch-Polnische Juristen-Zeitschrift, 2016, Ausgabe 1-2, S. 43, gemeinsam mit Oswald
- „Haftung bei mangelhaften Medizinprodukten? Ausblick auf die BGH-Entscheidung zum Brustimplantate-Fall“, in: PLATOW Recht, 2015, Ausgabe 37, S. 8
- „Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach der Novellierung des § 89 b HGB“, in: Der Betrieb, 2011, S. 2761
- „Pathologische Schiedsklauseln - Beispiele aus der Beratungspraxis“, in: Internationales Handelsrecht (IHR), 2008, Juni, S. 89, gemeinsam mit Breßler, Kröger, Rollin und v. Bodenhausen
- „Die Hamburger freundschaftliche Arbitrage - ein Überblick anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des § 20 Platzusancen für den hamburgischen Warenhandel“, in: SchiedsVZ, 2004, Heft 5, S. 240
Beiträge in Sammelwerken
- "Vertriebsrecht – Das Recht der Handelsvertreter und Vertragshändler in der Vertrags- und Prozesspraxis", Co-Autor, 2. Auflage
- „Schiedsgerichtsbarkeit – Rechtsgrundlagen und Schiedsvereinbarung“, in: Hamburger Handbuch des Exportrechts, Hrsg. Paschke / Graf / Olbrisch, 2014, 2. Auflage, Kapitel 17, Abschnitt 42
Urteilsanmerkungen
- Urteil des OLG Frankfurt am Main v. 16.01.2020 - Offenlegung einer Dissenting Opinion im Schiedsverfahren verstößt wohl gegen ordre public, in: GWR, 2020, S. 301
- Urteil des BGH v. 17.10.2019 - Schadensersatz wegen Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung, in: GWR. 2020, S. 48
- Urteil des BGH v. 18.07.2019 - Keine Zurückverweisung an das Schiedsgericht bei Aufhebung des Schiedsspruchs bei gravierender Verletzung des rechtlichen Gehörs, in: GWR, 2020, S. 26
- Urteil des LG Nürnberg-Fürth v. 27.11.2018 - Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers erfordert nur verbleibende Unternehmervorteile, in: GWR, 2019, S. 307
- Urteil des BGH v. 03.08.2017 - Verjährung des Buchauszugsanspruchs des Handelsvertreters, in: GWR, 2017, S. 355
- Urteil des OLG Celle v. 16.2.2017 - Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch bereits für um mehr als 50 % gesteigerte Altkunden, GWR, 2017, S. 246
- Urteil des BGH v. 14.07.2016 - Anrechnungsabrede über künftigen Ausgleichsanspruch in Handelsvertretervertrag, in: Betriebs-Berater, 2016, S. 2129
- „Urteil des EuGH v. 07.04.2016 - Der Neukundenbegriff beim Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, in: GWR, 2016, S. 273
- Urteil des BGH v. 25.02.2016 - Kein vertraglicher Ausschluss des Ausgleichsanspruchs, wenn Vertragshändler in EU tätig ist, in: GWR, 2016, S. 164
- Urteil des OLG München v. 24.11.2015 - Vorab erteilte Schiedsrichterhinweise und Vergleichsvorschläge sind keine Ablehnungsgründe, in: GWR, 2016, S. 142
- Urteil des BGH v. 26.09.2013 - Zum Auskunftsrecht des Unternehmers gegen den Handelsvertreter bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot, in: EWiR, 2014, S. 181
- Urteil des BGH v. 04.07.2013 - Summenmäßige Haftungsbegrenzung in AGB, in: EWiR, 2013, S. 765
- Urteil des BGH v. 17.10.2012 - Ein- und Ausbau der Ersatzlieferung auf Kosten des Verkäufers nur beim Verbrauchsgüterkauf, in: EWiR, 2013, S. 73
- Urteil des BGH v. 18.07.2012 - Haftungsbeschränkung in Strom-AGB auf vorhersehbare und vertragstypische Fehler, in: EWiR, 2013, S. 41
- Urteil des BGH v. 26.02.2009 - Zur Verwendung von Kundendaten nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses, in: EWiR, 2009, S. 677
- Urteil des BGH, Urt. v. 18.07.07 - Rückgaberecht des Vertragshändlers für Lagerwaren, in: EWiR, 2008, März, S. 165
- Urteil des OLG Bremen v. 28.06.2006 - Wirksamkeit einer Schiedsklausel trotz Wahlrechts des Verwenders zur Anrufung staatlicher Gerichte, in: EWiR, 2007, Juli, S. 415
- Urteil des BGH v. 12.01.2006 - Unzulässigkeit des Urkundenprozesses bei Schiedsvereinbarung, in: EWiR, 2006, Oktober, S. 607
- Urteil des OLG München v. 26.07.2005 - Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut, in: EWiR, 2006, Februar, S. 96
- Urteil des BGH v. 13.01.2005 - Kompetenz-Kompetenz des Schiedsgerichts, in: EWiR, 2005, April, S. 367
Vorträge
- Vortrag beim „13 Symposium zu aktuellen Fragen des Vertriebsrechts und Internationalen Handelsrechts“ der „Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht“ am 5.5.2023 in Leipzig zum Thema: „Geheimnisschutz bei Vertriebsverträgen mit Handelsvertretern und Vertragshändlern“.
https://www.dgvertriebsrecht.de/wp-content/uploads/2022/09/Programm-2023-f%C3%BCr-Internet-Stand-12Sept22.pdf - Vortrag bei der Exporttagung von German Sweets e.V., dem Exportverband der Deutschen Süßwarenindustrie zu: „Internationales Vertragsrecht und Störungen in den Lieferketten“ in Würzburg am 22.09.2022
- Mehrere Vorlesungen bei der Kuwait Arbitration School vom 25.09.-29.09.2022 in der Kuwait University in Kuwait City zum Internationalen Schiedsverfahrensrecht