Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Damit es nicht so weit kommt, stehen unsere Experten in allen Aspekten des Zoll-, Außenwirtschafts- und Verbrauchsteuerrechtes beratend und unterstützend zur Seite: So zum Beispiel bei folgenden Themengebieten:
Zollrecht
- Zollwert Die Bestimmung des richtigen Zollwertes ist komplex. Verschiedene Berechnungsmethoden und unzählige Hinzurechnungs- und Abzugsposten erleichtern die rechtskonforme Zollwertanmeldung nicht gerade. Wir helfen Ihnen zu bestimmen, welche Kosten im Zollwert anzugeben sind und wie Sie diesen optimieren können. Sei es durch die Prüfung und Präzisierung von Lizenzverträgen, bei der Beistellung von Material oder Werkzeugen oder der Kostenbestimmung von Transport- und Versicherungskosten. Wir finden einen pragmatischen Lösungsansatz.
- Einreihung / Tarifierung von Waren Die Einreihung der Ware bestimmt die zollrechtlichen Maßnahmen bei der Einfuhr. Das ist in erster Linie der Zollsatz, kann aber auch Fragen von Verboten und Genehmigungen auslösen. So führt beispielsweise die Abgrenzung zwischen Arzneiware und Nahrungsergänzungsmittel zu signifikanten Abweichungen der beizubringenden Bescheinigungen und Genehmigungen. Natürlich können wir auch für Sie verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) beantragen.
- Warenursprung und Präferenzrecht Der richtige Warenursprung ist wichtig, denn an diesem hängen weitere handelspolitische Maßnahmen wie beispielsweise Präferenzzollsätze oder Strafzölle (Antidumpingzoll). Wir kennen die maßgeblichen Ursprungsregeln und helfen Ihnen, diese im Einzelfall oder systematisch richtig anzuwenden. Natürlich können wir auch bei der Antragstellung zum ermächtigten Ausführer unterstützen und mit Ihnen die hierzu erforderliche Arbeitsanweisung erstellen.
- Zollverfahren und Vereinfachungen Das Zollrecht kennt viele Vereinfachungen, welche es den Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen, ihre Prozesse und Geschäftsvorfälle operativ und kostentechnisch zu optimieren, beispielsweise durch vereinfachte Anmeldeverfahren oder die Nutzung von Zollverfahren wie dem Zolllager, der aktiven Veredelung oder von Versandverfahren. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen bei der Antragstellung oder einer Auseinandersetzung mit dem Zoll.
- Abwehr von Nacherhebungen (gerade auch bezüglich Antidumpingzoll) Sollte es zu Nacherhebungen kommen, lassen wir Sie nicht im Regen stehen. Wir haben die Erfahrung, Sie außergerichtlich und gerichtlich – auch vor dem EuGH – in solchen Fragen zu vertreten.
Exportkontrolle
- Genehmigungspflichten Wir eruieren, ob Ihre Produkte überhaupt unter eine Genehmigungspflicht fallen und falls ja, ob Verfahrensvereinfachungen, zum Beispiel allgemeine Genehmigungen, in Betracht kommen. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung oder Abstimmung mit dem BAFA.
- Embargos und Sanktionen Gelten für bestehende oder neue Geschäftsvorfälle Embargos oder andere Sanktionen? Wie verhalte ich mich richtig? Gern können wir Sie bei derartigen Fragestellungen rund um exportkontrollrechtliche Themen beraten und unterstützen.
Verbrauchsteuerrecht
- Beratung zu allen deutschen Verbrauchsteuern (Stromsteuer, Energiesteuer (ehemalige Mineralölsteuer), Branntweinsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, Kaffeesteuer und Tabaksteuer)
- Steuerentstehung Wir können Ihnen helfen zu bestimmen, ob ihre Produkte überhaupt unter die jeweilige Verbrauchsteuergesetzgebung fallen und welche Steuersätze die richtigen sind.
- Steuerentlastungen Das Verbrauchsteuerrecht enthält verschiedene Verwendungszwecke, die eine Erstattung der jeweiligen Verbrauchsteuer ermöglichen. Wir kennen die Tatbestände und die formellen Verfahren und können beispielsweise für Sie die Antragstellung übernehmen.
- Steuerbefreiungen Nicht jede Verwendung muss zur Steuerentstehung führen. Der Gesetzgeber hat verschiedene Verwendungszwecke einer Befreiung unterworfen. Hierbei sind strenge Regelungen einzuhalten.
- Steueraussetzung (Steuerlager, EMCS) Gern unterstützen und beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Steueraussetzung. Sei es zu Buchführungsfragen im Steuerlager, bei der Antragsstellung oder im operativen Versand mittels EMCS. Wir finden eine passgenaue Lösung für Ihr Unternehmen.
Weitere Beratungsleistungen
Zu unserem Beratungsspektrum gehört auch die Überprüfung Ihrer „Zoll-Compliance“. Mit unserer hierzu entwickelten Zoll-Inspektion identifizieren wir Risikobereiche, bevor der Zoll diese zum Problem werden lässt und zeigen Optimierungspotentiale und Handlungsalternativen bei Zoll- und Außenwirtschaftsprozessen auf. So lassen sich Liefer- und Leistungsbeziehungen rechtssicher strukturieren und nicht selten werden sie dabei übrigens kosteneffizienter.
Natürlich beraten wir unsere Mandanten nicht nur präventiv, sondern vertreten sie auch bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten oder gegenüber der Zollverwaltung. Dieses schließt auch die Verteidigung in Bußgeld- oder Strafverfahren ein.
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