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26.01.2009

Neue Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

Am 18.10.2008 ist die „Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek“ (PflAV) in Kraft getreten. Mit dieser wird die gemäß § 14 Abs. 3 DNBG bestehende Pflicht zur Ablieferung von “Medienwerke in unkörperlicher Form” (Netzpublikationen) an die Deutsche Nationalbibliothek konkretisiert. Solche Netzpublikationen sind alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die der Öffentlichkeit in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden, also elektronische Zeitschriften, E-Books und ähnliche Werke, die in der Printwelt eine Entsprechung finden. Aber auch für Blogs, Wikis oder Foren besteht eine entsprechende Ablieferungspflicht. Gemäß § 7 PflAV ist die jeweilige Netzpublikation in marktüblicher Ausführung und in benutzbarem Zustand auf einem Datenträger abzuliefern oder zur elektronischen Abholung bereitzustellen. Es bestehen Einschränkungen der Ablieferungspflicht für Netzpublikationen. Diese entfällt insbesondere wenn bereits eine (Print-)Ausgabe abgeliefert wurde.

Konsequenz für die Verlagspraxis:

  • Die grundsätzlich erforderliche Ablieferung sämtlicher im Internet veröffentlichter Publikationen dürfte einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und in der Praxis kaum absehbare Folgen haben.
  • Allerdings hat die Nationalbibliothek die Möglichkeit, auf die Ablieferung elektronischer Werke zu verzichten. Es ist zu erwarten, dass hiervon schon aus Praktikabilitätsgründen Gebrauch gemacht wird.

 

Authors

Konstantin Wegner

Dr. Konstantin Wegner

Partner

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