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29.06.2015
Neue Grundsätze für Aufbewahrung von und Zugriff auf elektronische Unterlagen
Mit Wirkung zum 01.01.2015 traten die vom BMF am 14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Kraft.
Mit Wirkung zum 01.01.2015 traten die vom BMF am 14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in Kraft. Sie lösten die bis dahin geltenden GoBS und GDPdU ab. In den GoBD wird u.a. geregelt, wie steuerrelevante Aufzeichnungen im Unternehmen aufzubewahren und vor Veränderungen zu schützen sind. Neben dem Hauptbuchführungssystem betrifft das auch Vor- und Nebensysteme wie z.B. Zeiterfassung, Archivsystem und Dokumenten-Management-System.
Praxistipp: Prüfen Sie, ob Ihre internen Systeme den neuen Anforderungen der GoBD entsprechen.
GoBD trat mit Wirkung zum 01.01.2015 in Kraft