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17.02.2010

Lästig aber wichtig: Überprüfung der Geschäftsadresse im Handelsregister

Bereits im August 2009 hatten wir noch mal an die anstehende Verbindlichkeit der dem Handelsregister bekannten Geschäftsadressen erinnert und Sie um Überprüfung gebeten. Die IHKs haben in ihrem Newsletter jetzt darauf hingewiesen, dass viele Firmen trotz potentiell gravierender Konsequenzen ihre Geschäftsanschrift bislang nicht überprüft und gegebenenfalls korrigiert haben.

Wir erlauben uns daher, nochmal an die Kontrolle der Geschäftsanschrift im Handelsregister zu erinnern. Denn seit November 2009 werden die bis dahin formlos bekannten Geschäftsadressen automatisch in das Handelsregister eingetragen. Im schlimmsten Fall kann dies zu rechtskräftigen Vollstreckungstiteln gegen die Gesellschaft im Wege einer öffentlichen Zustellung führen, wenn die Gesellschaft unter dieser Adresse nicht mehr erreichbar ist. Weitere Details finden Sie auch in unserem Unternehmensrecht-Ticker August 2009, S. 4, “Neue Verbindlichkeit von Geschäftsanschriften verweisen”.

Praxistipp: Wenn Sie die im Handelsregister gespeicherte Geschäftsanschrift Ihres Unternehmens noch nicht überprüft haben, sollten Sie dies jetzt nachholen. Suchen sie dazu unter www.unternehmensregister.de oder www.handelsregister.de Ihren Firmeneintrag und
prüfen Sie die unter der Rubrik “UT” verfügbare Ge-schäftsadresse. Der Zugriff auf UT ist im Gegensatz zu einem vollständigen Handelsregisterauszug kostenlos. Natürlich übernehmen wir das gerne auf Anfrage für Sie.

 

Authors

Eva Bonacker

Eva Bonacker

Counsel

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