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12.07.2016

EU-Mitgliedstaaten stimmen EU-US Privacy Shield zu

Am Freitag stimmten die EU-Mitgliedstaaten dem EU-US Privacy Shield mit großer Mehrheit zu. Die EU-Kommission ist an einigen Stellen auf die Forderungen der Datenschützer, allen voran der Artikel-29-Datenschutzgruppe, eingegangen und hat entsprechende Änderungen vorgenommen. Aufgrund dieser Änderungen hielt der Artikel-31-Ausschuss das abgeänderte EU-US Privacy Shield für zustimmungsfähig. Es steht zu erwarten, dass die EU-Kommission zeitnah den Beschluss treffen wird, mit welchem das EU-US Privacy Shield in Kraft treten wird. Zu beachten ist, dass es sich bei diesem Beschluss um eine Adäquanzentscheidung handelt, welche nach dem Safe-Harbor-Urteil des EuGH durch die nationalen Datenschutzbehörden im Einzelfall auf die Konformität mit dem geltenden Datenschutzrecht geprüft werden kann.

Ferner bleibt es abzuwarten, inwiefern sich die Artikel-29-Datenschutzgruppe zu den vorgenommenen Änderungen äußern wird. Diese Äußerung wird nicht mehr vor dem Inkrafttreten des EU-US Privacy Shields erwartet. Ein Umstand welcher durch Datenschützer kritisiert wird. Unternehmen sollten jedoch die zu erwartende Stellungnahme eng verfolgen sowie auf Einschätzungen ihrer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde achten, bevor sie Datentransfers in die USA auf das EU-US Privacy Abkommen stützen.

Authors

Oliver Hornung

Dr. Oliver Hornung

Partner

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Franziska Ladiges

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