Erfahren Sie schon heute, worüber die Rechtswelt morgen redet.
Alle News & Events anzeigen
04.10.2017
SKW Schwarz hat Bosch eBike Systems beim Erwerb von COBI beraten
SKW Schwarz hat Bosch eBike Systems, einen führenden Anbieter im Bereich eBike-Antriebssysteme, beim Erwerb des Connected-Biking Start-ups COBI beraten. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden.
Bosch eBike Systems startete 2009 als Start-up innerhalb der Robert Bosch-Gruppe. Mittlerweile gehört das Unternehmen zu den führenden Anbietern im Bereich der Elektromobilität. Mit der Akquisition der COBI GmbH soll das Produktportfolio von Bosch eBike Systems im Bereich der vernetzten Produkte und Services erweitert werden.
Die 2014 gegründete COBI GmbH mit Sitz in Frankfurt entwickelt Lösungen, die E-Bike- und Fahrradfahrern die Möglichkeit geben, ihr Smartphone als Steuerungs-, Infotainment- und Display-Einheit am Lenker zu nutzen.
Ein Team von SKW Schwarz unter der Federführung von Dr. Stephan Morsch hat Bosch eBike Systems bei der Transaktion im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, IP- und IT-Recht beraten.
Berater Bosch eBike Systems:
SKW Schwarz Rechtsanwälte, München: Dr. Stephan Morsch (Federführung, Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Matthias Orthwein (IT); Associates: Onur Durna (Gesellschaftsrecht/M&A), Tabea Frühinsfeld (Arbeitsrecht, Berlin), Dr. Stefanie Nabrotzki (IP), Stefan Peintinger (IT)
Inhouse: Dr. Martin Busch
Die 2014 gegründete COBI GmbH mit Sitz in Frankfurt entwickelt Lösungen, die E-Bike- und Fahrradfahrern die Möglichkeit geben, ihr Smartphone als Steuerungs-, Infotainment- und Display-Einheit am Lenker zu nutzen.
Ein Team von SKW Schwarz unter der Federführung von Dr. Stephan Morsch hat Bosch eBike Systems bei der Transaktion im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, IP- und IT-Recht beraten.
Berater Bosch eBike Systems:
SKW Schwarz Rechtsanwälte, München: Dr. Stephan Morsch (Federführung, Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Matthias Orthwein (IT); Associates: Onur Durna (Gesellschaftsrecht/M&A), Tabea Frühinsfeld (Arbeitsrecht, Berlin), Dr. Stefanie Nabrotzki (IP), Stefan Peintinger (IT)
Inhouse: Dr. Martin Busch