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25.02.2015

LG Leipzig: Haftung des Online-Händlers bei Darstellungsfehlern auf ebay

Laut Urteil des LG Leipzig vom 16.12.2014 (Az. 1 HK O 1295/14) haftet ein Online-Händler auch dann auf Unterlassung, wenn die Darstellung seiner gesetzlichen Pflichtangaben aufgrund eines technischen Fehlers der ebay-Verkaufsseite unzureichend ist.

Praxistipp: Online-Händler kommen nach der aktuellen Rechtsprechung nicht umhin, bei dem Angebot ihrer Waren auf Online-Marktplätzen nicht nur die gesetzlichen Pflichtangaben vollständig zu machen, sondern sie sollten auch bestmöglich nachhalten, ob deren Darstellung technisch fehlerfrei funktioniert. Bereits Darstellungsfehler in einzelnen Browsern können zu einer rechtlichen Inanspruchnahme des Händlers führen.