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01.06.2017

Fragebogen des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht zur Umsetzung der DS-GVO zum 25. Mai 2018

In einem Jahr ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in allen Mitgliedsstaaten zwingend zu beachten. Die Sicherstellung der Datenschutz-Compliance bleibt eine Führungsaufgabe und die Nichtbeachtung der Vorgaben der DS-GVO wird teuer. Das gilt für Unternehmen in jeder Größenordnung. Das neue europäische Datenschutzrecht bringt erhebliche Änderungen für alle Unternehmen mit sich, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Insbesondere sind die Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit der gesetzeskonformen Datenverarbeitung gestiegen, was viele Unternehmen vor Herausforderungen stellt.

Um Unternehmen in Bayern ein Gefühl dafür zu vermitteln, wie das BayLDA beabsichtigt, ab Mai 2018 Prüfaktivitäten zur Umsetzung der DS-GVO zu gestalten, haben ca. 150 zufällig ausgewählte Unternehmen einen Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO erhalten. Diesen Prüfbogen können die Unternehmen als Grundlage der eigenen Überprüfung verwenden und sehen, wie weit sie schon auf das neue europäische Datenschutzrecht vorbereitet sind.

Der Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO sowie das entsprechende Anschreiben an die Unternehmen sind auf der Homepage des BayLDA unter folgendem Link abrufbar: https://www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf


Praxistipp:

Ab dem 25. Mai 2018 müssen Verantwortliche die DS-GVO einhalten. Andernfalls drohen Bußgelder und Schadenersatzforderungen. Der Fragenkatalog des BayLDA zeigt auf, welche Anforderungen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich an Unternehmen zukünftig stellen werden. Darauf müssen Unternehmen vorbereitet sein und mit einem Projekt zur Umsetzung der DS-GVO starten.

SKW Schwarz Rechtsanwälte hat eine Task-Force gebildet und berät aktuell bereits viele Mandanten vom klassischen deutschen Mittelständler bis zu multinationalen Großunternehmen in Umsetzungsprojekten zur DS-GVO. Dabei können wir auf ein projekterfahrenes überörtliches Team von Datenschutzspezialisten zurückgreifen und nutzen einen gemeinsamen Pool von Checklisten und Best-Practice-Dokumenten, die wir jeweils auf den individuellen Bedarf unserer Mandanten anpassen können.

Autor/innen

Oliver Hornung

Dr. Oliver Hornung

Partner

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