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25.02.2015

Erhöhte Informationspflichten für das Online-Angebot von Lebensmitteln

Die seit dem 13.12.2014 geltende Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) bringt auch im B2C-Fernabsatz zahlreiche Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel und Verpflegedienstleistungen.

Praxistipp: Online-Händler, die Delikatessen, Nahrungsergänzungsmittel oder andere Lebensmittel zum Verkauf am Verbraucher anbieten, sollten sich mit den neuen Anforderungen kurzfristig vertraut machen und diese in ihrem Online-Angebot sorgfältig umsetzen. Andernfalls drohen u. A. kostenpflichtige Abmahnungen.