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Die besondere Verantwortung des Zollbeauftragten – Aufgaben, Haftung und Einbindung in die Unternehmensprozesse
16.10.2018
Die besondere Verantwortung des Zollbeauftragten – Aufgaben, Haftung und Einbindung in die Unternehmensprozesse Vortrag von Sven Pohl zum Thema „Die besondere Verantwortung des Zollbeauftragten – Aufgaben, Haftung und Einbindung in die Unternehmensprozesse“ im Rahmen der BVL Seminare im Hotel Munte am Stadtwald in Bremen
Veranstaltungsdatum
Dienstag, 16. Oktober 2018 | 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Veranstaltungsort
Hotel Munte am Stadtwald | Parkallee 299 | 28213 Bremen
Thema
Die Zollbehörden überwachen den grenzüberschreitenden Warenverkehr risikoorientiert. Zollrechtlich treten dabei meistens gewerbliche Unternehmen, also juristische Personen, in Zollanmeldungen als Beteiligte auf. Diese treffen auch alle zollrechtlichen Maßnahmen wie z. B. Nacherhebungen von Einfuhrabgaben oder Verwaltungsakte zum Widerruf von vereinfachten Verfahren. Bei der Bewertung von straf- und bußgeldrechtlich relevanten Sachverhalten stehen aber immer die handelnden (oder die zum Handeln verpflichteten) natürlichen Personen im Fokus. Dies gilt besonders für Mitarbeiter, die vom Unternehmen als Zollverantwortlicher oder steuerrechtlicher Beauftragter benannt worden sind.
Im Seminar werden diese besonderen - umgangssprachlich häufig als „Haftung“ bezeichneten - Verantwortlichkeiten im Detail dargestellt. Im Rahmen einer Risikostruktur werden dabei besondere Risikominimierungsmaßnahmen für den vorgenannten Personenkreis erläutert.
Inhalt
Teilnehmer mit Vorkenntnissen im Zollrecht, die eine besondere Beauftragtenfunktion im Sinne des Zoll-, Steuer- oder Präferenzursprungsrechts innehaben oder bekommen sollen sowie Ausfuhrverantwortliche und Mitglieder der Geschäftsleitung, die für eine ordnungsgemäße Zollorganisation zuständig sind.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.bvl-seminare.de/seminarangebot/seminaruebersicht/seminar?smid=300
Dienstag, 16. Oktober 2018 | 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Veranstaltungsort
Hotel Munte am Stadtwald | Parkallee 299 | 28213 Bremen
Thema
Die Zollbehörden überwachen den grenzüberschreitenden Warenverkehr risikoorientiert. Zollrechtlich treten dabei meistens gewerbliche Unternehmen, also juristische Personen, in Zollanmeldungen als Beteiligte auf. Diese treffen auch alle zollrechtlichen Maßnahmen wie z. B. Nacherhebungen von Einfuhrabgaben oder Verwaltungsakte zum Widerruf von vereinfachten Verfahren. Bei der Bewertung von straf- und bußgeldrechtlich relevanten Sachverhalten stehen aber immer die handelnden (oder die zum Handeln verpflichteten) natürlichen Personen im Fokus. Dies gilt besonders für Mitarbeiter, die vom Unternehmen als Zollverantwortlicher oder steuerrechtlicher Beauftragter benannt worden sind.
Im Seminar werden diese besonderen - umgangssprachlich häufig als „Haftung“ bezeichneten - Verantwortlichkeiten im Detail dargestellt. Im Rahmen einer Risikostruktur werden dabei besondere Risikominimierungsmaßnahmen für den vorgenannten Personenkreis erläutert.
Inhalt
- Überblick über Kontrollen und Risikoanalysesysteme der Zollbehörden
- Die Rechtskonstruktion eines „Beauftragten“ im steuerrechtlichen Kontext
- Abgaben- und verfahrensrechtliche Risiken
- Straf- und bußgeldrechtliche Risiken für den Beauftragten, für Vorgesetzte und für Unternehmensleitungen
- Nebenfolgen von Verstößen
- Typische Aufgaben eines Zollbeauftragten
- Maßnahmen des Zollbeauftragten zur Risikominimierung
- Fallbeispiele und interaktive Übungen
Teilnehmer mit Vorkenntnissen im Zollrecht, die eine besondere Beauftragtenfunktion im Sinne des Zoll-, Steuer- oder Präferenzursprungsrechts innehaben oder bekommen sollen sowie Ausfuhrverantwortliche und Mitglieder der Geschäftsleitung, die für eine ordnungsgemäße Zollorganisation zuständig sind.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.bvl-seminare.de/seminarangebot/seminaruebersicht/seminar?smid=300