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06.07.2017
Auslegungshilfen der deutschen Aufsichtsbehörden zum neuen europäischen Datenschutzrecht
Die deutschen Aufsichtsbehörden befassen sich aktuell intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Erste Ergebnisse dieses Prozesses sind verabschiedete Kurzpapiere zur DS-GVO, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) seit dem 3. Juli 2017 veröffentlichen.
Diese Kurzpapiere dienen als erste Orientierungshilfe, wie nach Auffassung der DSK die Verordnung im praktischen Vollzug angewendet werden sollte.
Die ersten drei Kurzpapiere befassen sich mit den Themen:
http://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/
auslegungshilfen_zum_neuen_datenschutzrecht/auslegungshilfen-zum-neuen-datenschutzrecht-155361.html
Die Datenschutzkonferenz betont, dass die Auslegungshilfen zum neuen europäischen Datenschutzrecht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegungshilfe durch den europäischen Datenschutzausschuss stehen.
Praxistipp:
Neben den Stellungnahmen und Interpretationsleitfäden der Artikel-29-Datenschutzgruppe, die regelmäßig auf ihrer Website (http://ec.europa.eu/justice/data-protection/index_en.htm) veröffentlicht werden, liegen nunmehr auch erste abgestimmte Auslegungshilfen der deutschen Aufsichtsbehörden zur DS-GVO vor. Damit erhalten Unternehmen für ihr Projekt zur Umsetzung der DS-GVO Hilfestellungen bei der Auslegung der Vorschriften zum neuen europäischen Datenschutzrecht.
Die ersten drei Kurzpapiere befassen sich mit den Themen:
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten,
- Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen,
- Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung.
http://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/
auslegungshilfen_zum_neuen_datenschutzrecht/auslegungshilfen-zum-neuen-datenschutzrecht-155361.html
Die Datenschutzkonferenz betont, dass die Auslegungshilfen zum neuen europäischen Datenschutzrecht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegungshilfe durch den europäischen Datenschutzausschuss stehen.
Praxistipp:
Neben den Stellungnahmen und Interpretationsleitfäden der Artikel-29-Datenschutzgruppe, die regelmäßig auf ihrer Website (http://ec.europa.eu/justice/data-protection/index_en.htm) veröffentlicht werden, liegen nunmehr auch erste abgestimmte Auslegungshilfen der deutschen Aufsichtsbehörden zur DS-GVO vor. Damit erhalten Unternehmen für ihr Projekt zur Umsetzung der DS-GVO Hilfestellungen bei der Auslegung der Vorschriften zum neuen europäischen Datenschutzrecht.