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20.01.2016

Teilweise Änderung des Schweizer Filmgesetzes (Art. 19 FiG): Erweiterung der „Einverleiherklausel“

Am 1. Januar ist eine über Kinorechte hinausgehende Erweiterung der schweizer „Einverleiherklausel“ in Kraft getreten. Bis jetzt musste ein Verleiher die Kinorechte der Originalfassung und aller in der Schweiz ausgewerteten Sprachfassungen erwerben, um einen Film in der Schweiz im Kino auswerten zu können. Zur Stärkung der Film- und Sprachvielfalt wurde diese Regel erweitert, sodass nur noch Verleiher/Distributoren pro Film und Auswertungskanal, einschließlich Video-On-Demand, zugelassen sind, wenn sie für das gesamte Territorium der Schweiz die Rechte an allen Sprachfassungen halten, die in der Schweiz ausgewertet werden. Dies schließt sowohl die Originalversion als auch synchronisierte oder untertitelte Versionen (inklusive der Landessprachen: Deutsch, Italienisch und Französisch) ein. Ausgenommen von der „Einverleiherklausel“ ist in Zukunft allein die Verwertung im linearen Fernsehen.

Autor/innen

Johannes Schäufele

Johannes Schäufele

Counsel

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