Dr. Oliver M. Bühr
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
60598 Frankfurt
Mörfelder Landstraße 117
T +49 (0) 69.63 00 01-66
F +49 (0) 69.63 55 22
o.buehr@skwschwarz.de
Tätigkeitsbereiche
Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions
Handelsrecht
IT-Recht, Internet und E-Business
Notare
Fremdsprachen
Englisch, Französisch, Arabisch
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Dr. Oliver Bühr berät seit Jahren Unternehmen der IT- und Internetbranche. Darüber hinaus unterstützt er auch Unternehmen, für die Fragen der Informationstechnologie und des Electronic Commerce nicht zur täglichen Routine gehören. Er war in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Projekten auch mit internationalem Bezug tätig.
Dr. Oliver Bühr ist als Notar insbesondere in den Bereichen des Immobilienrechts, des Gesellschaftsrechts und des Erbrechts tätig.
Bisherige Tätigkeiten- 1986/87 Studium an der Universität Damaskus/Syrien
- 1999 Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht
- 1993-1994 Foreign Associate bei White & Case in New York
- 1994-1998 Rechtsanwalt bei Boesebeck Droste in Frankfurt/Main
- 1998-2004 Rechtsanwalt, ab 2000 Partner bei PricewaterhouseCoopers Veltins bzw. Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- DGRI
- Gesellschaft für arabisches und islamisches Recht
- Frankfurter juristische Gesellschaft
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1994
Als Notar bestellt 2009
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Veröffentlichungen
Elektronische Rechnungen werden immer beliebter. Im Verkehr zwischen Unternehmen schreibt das Umsatzsteuergesetz für elektronische Rechnungen die sogenannte „qualifizierte elektronische Signatur“ vor. Bei Rechnungen an Verbraucher entfällt diese Anforderung. Wegen der damit verbundenen Kosteneinsparungen bie-ten deshalb insbesondere Telekommunikationsunternehmen Verbrauchern unter ihren Kunden an, die monatlichen Rechnungen (nur noch) elektronisch zu erhalten.
Der BGH hatte sich jetzt mit einem Fall zu beschäftigen, bei dem Kunden, die einen bestimmten Mobilfunktarif buchten, die zugehörige Rechnung nur über ein Internet-Portal selbst abrufen konnten (Urt. vom 16.7.2009, Az. III ZR 299/08). Der BGH stellte zunächst klar, dass für eine Rechnung gegenüber Verbrauchern keine Schriftform erforderlich ist. Ein Rechnungsabruf nur über das Internet sei nach den Maßstäben des AGB-Rechts keine unangemessene Benachteiligung, weil nicht alle Tarife betroffen waren. Die Kunden könnten problemlos einen anderen Tarif wählen, bei dem sie eine Papierrechnung erhalten. Jedoch sei eine ausschließliche Online-Rechnungsstellung für alle Tarife eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, weil diese Form des „elektronischen Rechtsverkehrs“ derzeit noch nicht als allgemein üblich angesehen werden könne.
Praxistipp: Prüfen Sie vor Einführung der elektronischen Rechnung, ob Ihre Kundenverträge mit den Anforderungen des BGH in Einklang stehen.
“Outsourcing und Datenschutz” in Outsourcing und (Organic) Insourcing in der Kreditwirtschaft (Hrsg. VÖB), 2004
“Elektronische Allgemeine Geschäftsbedingungen” und “Elektronische Informationsdienste” Gounalakis (Hrsg.), Rechtshandbuch Electronic Business, 2003
“Outsourcing bei Instituten in Deutschland” (Herbert Zerwas/Mathias Hanten/Oliver Bühr, ZBB 2002, 17 ff.)
“Electronic Business: Auch im Web gelten Rechtsordnungen” (in managementberater 2000)
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Vorträge
04. November 2009
Wir laden Sie herzlich ein zum Workshop Datenschutzreformen
Neuregelungen für Datenschutzbeauftragte, Datensicherheit, Auftragsdatenverarbeitung, Auskunftsrechte und Informationspflichten, Werbung mit eigenen und fremden Daten, Scoring & Auskunfteien, Straf- und Bußgeldvorschriften, Inkrafttreten der Neuerungen.
Veranstaltungsdatum
Mittwoch, 4. November 2009 / 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Veranstaltungsort
SKW Schwarz Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 38/39, 10719 Berlin
23. September 2009
Wir laden Sie herzlich ein zum Workshop Datenschutzreformen
Neuregelungen für Datenschutzbeauftragte, Datensicherheit, Auftragsdatenverarbeitung, Auskunftsrechte und Informationspflichten, Werbung mit eigenen und fremden Daten,
Scoring & Auskunfteien, Straf- und Bußgeldvorschriften, Inkrafttreten der Neuerungen
Veranstaltungsdatum
Mittwoch, 23. September 2009 / 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Veranstaltungsort
Villa Kennedy, Frankfurt / Main
29. Juli 2009
16. Juni 2009
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Seminar Praxisupdate IT-Recht
- Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz, – Umgang mit (Kunden-) Daten im Unternehmen am Beispiel der Bank / Fragen aus der Praxis, – Anbieter von IT-Leistungen in der Krise – Was kann der Kunde tun? – Kunden von IT-Leistungen in der Krise – Was kann der Anbieter tun?
Veranstaltungsdatum
Dienstag, 16. Juni 2009 / 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
anschließend Get together
Veranstaltungsort
Hotel Rocco Forte – Villa Kennedy,
Kennedyallee 70, 60596 Frankfurt am Main (Parkplätze sind vorhanden)

