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Dr. Oliver M. Bühr

Partner
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

60598 Frankfurt
Mörfelder Landstraße 117
T +49 (0) 69.63 00 01-66
F +49 (0) 69.63 55 22
o.buehr@skwschwarz.de

Tätigkeitsbereiche
Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisitions
Handelsrecht
IT-Recht, Internet und E-Business
Notare

Fremdsprachen

Englisch, Französisch, Arabisch

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Dr. Oliver Bühr berät seit Jahren Unternehmen der IT- und Internetbranche. Darüber hinaus unterstützt er auch Unternehmen, für die Fragen der Informationstechnologie und des Electronic Commerce nicht zur täglichen Routine gehören. Er war in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Projekten auch mit internationalem Bezug tätig.

Dr. Oliver Bühr ist als Notar insbesondere in den Bereichen des Immobilienrechts, des Gesellschaftsrechts und des Erbrechts tätig.

Bisherige Tätigkeiten
  • 1986/87 Studium an der Universität Damaskus/Syrien
  • 1999 Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht
  • 1993-1994 Foreign Associate bei White & Case in New York
  • 1994-1998 Rechtsanwalt bei Boesebeck Droste in Frankfurt/Main
  • 1998-2004 Rechtsanwalt, ab 2000 Partner bei PricewaterhouseCoopers Veltins bzw. Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mitgliedschaften
  • DGRI
  • Gesellschaft für arabisches und islamisches Recht
  • Frankfurter juristische Gesellschaft

Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1994
Als Notar bestellt 2009

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Veröffentlichungen
Ausgabe 04. Februar 2010
Online-Rechnung über Internet-Portal

Elektronische Rechnungen werden immer beliebter. Im Verkehr zwischen Unternehmen schreibt das Umsatzsteuergesetz für elektronische Rechnungen die sogenannte „qualifizierte elektronische Signatur“ vor. Bei Rechnungen an Verbraucher entfällt diese Anforderung. Wegen der damit verbundenen Kosteneinsparungen bie-ten deshalb insbesondere Telekommunikationsunternehmen Verbrauchern unter ihren Kunden an, die monatlichen Rechnungen (nur noch) elektronisch zu erhalten.
Der BGH hatte sich jetzt mit einem Fall zu beschäftigen, bei dem Kunden, die einen bestimmten Mobilfunktarif buchten, die zugehörige Rechnung nur über ein Internet-Portal selbst abrufen konnten (Urt. vom 16.7.2009, Az. III ZR 299/08). Der BGH stellte zunächst klar, dass für eine Rechnung gegenüber Verbrauchern keine Schriftform erforderlich ist. Ein Rechnungsabruf nur über das Internet sei nach den Maßstäben des AGB-Rechts keine unangemessene Benachteiligung, weil nicht alle Tarife betroffen waren. Die Kunden könnten problemlos einen anderen Tarif wählen, bei dem sie eine Papierrechnung erhalten. Jedoch sei eine ausschließliche Online-Rechnungsstellung für alle Tarife eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, weil diese Form des „elektronischen Rechtsverkehrs“ derzeit noch nicht als allgemein üblich angesehen werden könne.
Praxistipp: Prüfen Sie vor Einführung der elektronischen Rechnung, ob Ihre Kundenverträge mit den Anforderungen des BGH in Einklang stehen.

Ausgabe 15. September 2007
"Das EUGI muss klare Aussagen treffen", Börsenzeitung vom 15.09.2007
Ausgabe 27. Januar 2004
"Outsourcing und Datenschutz" in Outsourcing und (Organic) Insourcing in der Kreditwirtschaft (Hrsg. VÖB), 2004

“Outsourcing und Datenschutz” in Outsourcing und (Organic) Insourcing in der Kreditwirtschaft (Hrsg. VÖB), 2004

Ausgabe 27. Januar 2003
"Elektronische Allgemeine Geschäftsbedingungen" und "Elektronische Informationsdienste" Gounalakis (Hrsg.), Rechtshandbuch Electronic Business, 2003

“Elektronische Allgemeine Geschäftsbedingungen” und “Elektronische Informationsdienste” Gounalakis (Hrsg.), Rechtshandbuch Electronic Business, 2003

Ausgabe 27. Januar 2002
"Outsourcing bei Instituten in Deutschland" (Herbert Zerwas/Mathias Hanten/Oliver Bühr, ZBB 2002, 17 ff.)

“Outsourcing bei Instituten in Deutschland” (Herbert Zerwas/Mathias Hanten/Oliver Bühr, ZBB 2002, 17 ff.)

Ausgabe 27. Juni 2000
"Handbuch für ausländische Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland", 10. Auflage, 2000, in mehreren Sprachen
Ausgabe 27. Januar 2000
"Electronic Business: Auch im Web gelten Rechtsordnungen" (in managementberater 2000)

“Electronic Business: Auch im Web gelten Rechtsordnungen” (in managementberater 2000)

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Vorträge
Workshop Datenschutzreform
04. November 2009

Wir laden Sie herzlich ein zum Workshop Datenschutzreformen

Neuregelungen für Datenschutzbeauftragte, Datensicherheit, Auftragsdatenverarbeitung, Auskunftsrechte und Informationspflichten, Werbung mit eigenen und fremden Daten, Scoring & Auskunfteien, Straf- und Bußgeldvorschriften, Inkrafttreten der Neuerungen.

Veranstaltungsdatum
Mittwoch, 4. November 2009 / 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstaltungsort
SKW Schwarz Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 38/39, 10719 Berlin

Workshop Datenschutzreformen
23. September 2009

Wir laden Sie herzlich ein zum Workshop Datenschutzreformen

Neuregelungen für Datenschutzbeauftragte, Datensicherheit, Auftragsdatenverarbeitung, Auskunftsrechte und Informationspflichten, Werbung mit eigenen und fremden Daten,
Scoring & Auskunfteien, Straf- und Bußgeldvorschriften, Inkrafttreten der Neuerungen

Veranstaltungsdatum
Mittwoch, 23. September 2009 / 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Veranstaltungsort
Villa Kennedy, Frankfurt / Main


Vortrag: Kunden- und Lieferantenverträge in der Krise
29. Juli 2009
Dr. Oliver Bühr hält im Rahmen des Business Excellence Days 2009 in München einen Vortrag zu "Kunden- und Lieferantenverträge in der Krise?"
Seminar Praxisupdate IT-Recht
16. Juni 2009

Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Seminar Praxisupdate IT-Recht

- Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz, – Umgang mit (Kunden-) Daten im Unternehmen am Beispiel der Bank / Fragen aus der Praxis, – Anbieter von IT-Leistungen in der Krise – Was kann der Kunde tun? – Kunden von IT-Leistungen in der Krise – Was kann der Anbieter tun?

Veranstaltungsdatum
Dienstag, 16. Juni 2009 / 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
anschließend Get together

Veranstaltungsort
Hotel Rocco Forte – Villa Kennedy,
Kennedyallee 70, 60596 Frankfurt am Main (Parkplätze sind vorhanden)