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SKW Schwarz Rechtsanwälte erwirken Verbotsverfügung gegen Streaming-Anbieter Kino.to

München, 15. Februar 2010. – In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Düsseldorf haben SKW Schwarz Rechtsanwälte für ein Filmverleihunternehmen dem Betreiber eines Streaming-Angebotes auf der Plattform kino-to sowie dessen technischem Dienstleister die Zugänglichmachung eines Films über die Plattform kino.to per Verbotsverfügung untersagen lassen.
Der Verfügungsantrag richtete sich zum einen gegen ein Unternehmen, welches über die berüchtigte Internetpiraterie-Plattform kino.to Filme zum Herunterladen per Stream anbot. Weiter wurde in Anspruch genommen der Host-Provider, auf dessen Server die rechtsverletzenden Inhalte gespeichert waren. Das LG Düsseldorf erließ die einstweilige Verfügung ohne Einschränkungen. Das erfolgreiche Vorgehen zeigt, dass auch gegen sog. Streaming-Anbieter, die insbesondere über kino.to aktuelle und erst in der Kinoauswertung befindliche Filme zugänglich machen, effektiv vorgegangen werden kann. Der stetig wachsenden Gefahr von illegalen Streaming-Anbietern kann auf diese Weise erfolgreich auf gerichtlichem Wege Einhalt geboten werden kann.
Anwalt: Dr. Ulrich Reber, München