Sony Music Entertainment steigt in das europäische Klassikgeschäft der DEAG Deutsche Entertainment AG ein
MÜNCHEN, 23. Juli 2009. – Ein Team von SKW Schwarz Rechtsanwälte unter der Leitung von Prof. Dr. Mathias Schwarz, Dr. Sebastian Graf von Wallwitz und Dr. Matthias Nordmann hat die Sony Music Entertainment Germany GmbH beim Erwerb von 49 % der Anteile an der DEAG Classics AG (DEAG) begleitet.
Diese strategische Partnerschaft ist für Sony Music Entertainment ein wichtiger Schritt bei der stärkeren Fokussierung auf das Klassik- und Veranstaltungsgeschäft. Die DEAG festigt damit ihre bestehende Position im Klassikbereich in Europa und erhält somit die Unterstützung eines der größten Entertainmentkonzerne, um die weltweite Expansion weiter voranzutreiben.
Der Kaufpreis liegt im zweistelligen Millionenbereich. Die Kartellbehörden müssen noch der Umsetzung der Vereinbarung zustimmen.
