Kartellrecht
Langfristige Geschäftserfolge leben von der zukunftsorientierten Strukturierung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, die Konkurrenten und Behörden keine Angriffsflächen bietet. Dazu gehört in zunehmendem Maße der Schutz vor kartellrechtlichen Vorwürfen seitens Behörden und Konkurrenten.
SKW Schwarz berät Unternehmen bei der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen sowie bei allen anderen Vorhaben, die potentiell den Vorwurf initiieren könnten, sie würden den Wettbewerb beschränken, verfälschen oder verhindern. Neben der kartellrechtlichen Analyse von Fusionsvorhaben und Unternehmenskooperationen begleiten wir Unternehmen in ihrer täglichen Praxis. Der Aufbau eines Vertriebsnetzes, der Ausbau ihrer Marktstellung oder die Intensivierung geschäftlicher Kontakte sind nur einige Themen, bei denen kartellrechtliche Fragen zu klären sind. Werden hier Risiken übersehen, drohen erhebliche Bußgelder, Schadensersatzzahlungen und andere teils schwerwiegende Konsequenzen.
Wir führen Beschwerdeverfahren vor der EU-Kommission und vertreten Mandanten in Bußgeld- und beihilferechtlichen Verfahren vor Kartellbehörden und Gerichten.
Beratungsbeispiele
Ein bundesweit tätiges Energieversorgungsunternehmen, dem eine Beteiligung an einem Kundenschutzkartell vorgeworfen wurde, haben wir sowohl im Rahmen des Bußgeldverfahrens vor dem Bundeskartellamt wie auch im sich anschließenden Gerichtsverfahren vertreten.
Mehrere Unternehmen der Veranstaltungsbranche berieten wir bei der kartellrechtskonformen Vertragsgestaltung gegenüber Abnehmern. Darüber hinaus haben wir ein deutsches Großunternehmen dieser Branche in einem bei den Kartellbehörden anhängigen Verfahren über den angeblichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vertreten.
