Presse & Verlage
SKW Schwarz betreut Belletristik-, Sachbuch-, Wissenschafts-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in verlags-, urheber- und wettbewerbsrechtlichen Fragen und ist im Presserecht (Äußerungsrecht beziehungsweise Persönlichkeitsschutz) tätig.
Wir gestalten Verlags-, Autoren-, Illustrations-, Fotografen-, Übersetzer- und Herausgeberverträge und vertreten Verlage in Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern, Autoren, Herausgebern, Übersetzern, Illustratoren und Grafikern. Bei wissenschaftlichen Verlagen übernehmen wir zudem die vertragliche Beratung bei Kooperations-, Entwicklungs- und Zeitschriftenverträgen. Im Äußerungsrecht beraten wir Unternehmen (auch zur Krisen-PR) sowie Privatpersonen und führen presse- und persönlichkeitsrechtliche Auseinandersetzungen, einschließlich der Erwirkung und Abwehr von einstweiligen Verfügungen, Gegendarstellungen et cetera.
Unsere Anwälte sind nicht nur in der Vertragsgestaltung und -verhandlung tätig, sondern auch forensisch. Wir führen auf den Gebieten Presse und Verlage regelmäßig Prozesse für unsere Mandanten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung haben wir hierbei ein sicheres Gespür dafür, welche Prozesstaktik für den Fall richtig ist.
Durch die Expertise von SKW Schwarz im IT-Recht, Internet und E-Business können wir Publikums- und Wissenschaftsverlage auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen wie etwa elektronisches Publizieren, Mischformen zwischen Print- und elektronischem Produkt (zum Beispiel bei Fachbüchern), E-Books et cetera kompetent beraten. Unsere Know-how in Sachen Film und TV wiederum kommt Verlagen und Autoren zugute, wenn es um die Verfilmung von Buchstoffen geht.
In Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat SKW Schwarz Musterverträge für Verlage entwickelt. Diese sind in dem Standardwerk „Recht im Verlag“ (Wegner/Wallenfels/Kaboth: Recht im Verlag, Verlag C.H. Beck) erschienen, an dem zwei unserer Anwälte als Herausgeber und Autoren mitgewirkt haben.
SKW Schwarz erhielt 2007 bei den JUVE-Awards die Auszeichnung “Kanzlei des Jahres” für Presse und Verlage.
Beratungsbeispiele
E-Books und Digitalisierung von Verlagsinhalten entwickeln sich zu einem zukunftsträchtigen Geschäftsfeld. Wir haben mehreren Verlagen bei dem Aufbau ihrer E-Publishing- und Internetaktivitäten zur Seite gestanden. Zahlreiche Rechtsfragen sind in diesem Umfeld zu klären, zum Beispiel im Hinblick auf die Rechte der Autoren, Illustratoren und weiterer Urheber, aber auch bei Vertrieb und der Verfolgung von Raubkopierern. Wollen die Verlage den Nutzern auch Diskussionsforen oder die Möglichkeit bieten, eigenen Content (User Generated Content) auf Internetplattformen einzustellen, ergeben sich Haftungsrisiken; sie müssen einerseits durch eine passende technische Umgebung, andererseits durch rechtliche Absicherungsmaßnahmen minimiert werden.
Prozesstaktik und -gestaltung können entscheidende Erfolgsfaktoren sein. Ob in Prozessen mit Urhebern (wie die Vergütungsprozesse zahlreicher Verlage mit Übersetzern), in äußerungsrechtlichen Verfahren, wo es um die vermeintliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht, oder Streitigkeiten um Titel und Marken – stets ist die Erfahrung und Kreativität eines Anwalts im Umgang mit kritischen Prozesssituationen gefragt. Drohende einstweilige Verfügungen können unter Umständen rechtzeitig oder durch vorbeugende prozesstaktische Maßnahmen verhindert werden. So haben wir für einen Verlag einen Prozess, bei dem der Übersetzer auf Basis des geänderten Urheberrechts Nachvergütung verlangte, am Oberlandesgericht München gewonnen, obgleich nahezu alle Parallelverfahren von Verlagen aufgrund der geänderten Gesetzeslage verloren wurden. In äußerungsrechtlichen Verfahren ist es vielfach gelungen, den drohenden Verbreitungsstop eines Buches zu verhindern oder entscheidend zu verzögern.
Transaktionen und Unternehmensbeteiligungen sind in besonderem Maße Vertrauenssache. In den letzten Jahren vertraten wir mehrere Inhaber von Verlagen bei ihren Verhandlungen, sowohl wenn es um Beteiligungen, Käufe oder Verkäufe eines Verlages ging als auch bei der Gründung von Gemeinschaftsprojekten. Oftmals haben sich unsere Mandanten nicht nur die juristische Abwicklung, sondern auch Hilfe bei der Auswahl der Partner sowie der Anbahnung und Verhandlung mit den Interessenten gewünscht. Aufgrund unserer Branchenkenntnis können wir rechtliche Risiken des Zielunternehmens schnell und zielsicher erfassen und geeignete Instrumentarien zur Absicherung bereitstellen.
Verlage und Filmproduktionen haben wechselseitige Interessen: Der Verlag möchte seine Bücher verfilmen lassen, der Produzent ist auf der Suche nach spannenden Stoffen. Da wir beide Seiten kennen, können wir optimale Beratung bieten. In einem Fall hatte der Verlag einige Auswertungsrechte nicht, die der Filmproduzent aber für eine umfassende Verwertung der Verfilmung einforderte. Trotz der komplizierten Rechtesituation mit mehreren Erben des Autors und Drittverlagen, die ebenfalls um die Rechte bemüht waren, konnten wir durch umfassende Recherche, geschicktes Verhandeln und schnelles Agieren die Rechte zugunsten des Verlages sichern und ihm so das Verfilmungsprojekt ermöglichen.
