Games
Die Games-Industrie hat in den zurückliegenden Jahren eine enorme Entwicklung genommen. Durch die Nähe zu ihrer angestammten Expertise im Medien- und Entertainmentrecht sowie für IT-Recht, Internet und E-Business konnte SKW Schwarz hier rasch Fuß fassen. Wie nur wenige andere verfügen unsere Games-Spezialisten über Know-how in der Betreuung von Computer- und Videospiele-Produzenten im Projektgeschäft, bei Finanzierungen (auch Fonds) und Akquisitionen deutscher Zielunternehmen.
Den Schwerpunkt bilden deutsche Finanzierer und internationale große Publisher, die wir teilweise in Deutschland, vor allem aber in Europa und international begleiten. Dabei geht es häufig um Fonds-, Private-Placement- oder Private-Equity-Finanzierungen für die Herstellung und den Vertrieb von Triple-A-Games. Bis heute haben wir die weit überwiegende Mehrzahl aller institutionellen Finanzierungen, die aus Deutschland stammen, betreut. Darüber hinaus übernehmen wir das in der Regel umfangreiche Rechte-Clearing – Rechte an den so genannten Engines, Fragen zum Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Musikklärung usw. – und entwickeln internationale sowie nationale IP-Franchise-, Buy-out- und Lizenzverträge. Für das fertige Produkt erstellen wir Nutzer-AGBs, Verhaltenskodizes und kümmern uns um die Einhaltung des Jugendschutzes.
Zu unseren Mandanten zählen nicht nur internationale Majors wie Electronic Arts, Microsoft oder Ubisoft, sondern auch eine Reihe weiterer in- und ausländischer Unternehmen, die sich im Games-Geschäft betätigen. Entwicklerstudios, Vertriebe und Distributoren, Infotainment-Publisher, Vertreter des Handels, Internet-Dienstleister, aber auch Partner aus der Finanzbranche vertrauen auf das Know-how der Anwälte von SKW Schwarz.
Beratungsbeispiele
Wir beraten laufend einen internationalen, so genannten „Top-Ten-Publisher“ in allen Fragen der Pirateriebekämpfung bei Computerspielen (Anti-Piracy) in Deutschland. Unter anderem geben wir Seminare bei Polizei- und Zollbehörden, um die aktuellen Produkte unseres Mandanten vorzustellen und auf spezifische Merkmale der Originalität beziehungsweise Nachahmung hinzuweisen. Die Zollbehörden informieren uns über die Container-Beschlagnahmen und schicken uns Beispiele der vermutlich nachgemachten Produkte. Können wir die Nachahmung bestätigen, veranlassen wir die Beschlagnahme durch die Zollbehörden. Gegen den Empfänger der Warensendung gehen wir durch Abmahnung und gegebenenfalls einstweilige Verfügung vor. Der unerlaubte Vertrieb von Games im Internet wird von uns in vergleichbarer Weise behandelt. Dabei arbeiten wir eng mit technischen Dienstleistern zur Identifizierung der Rechtsverletzer und zur Erlangung einer „gerichtsfesten“ Dokumentation zusammen.
Einer unserer Mandanten finanziert von Deutschland aus internationale AAA-Computerspiele (Triple A = weltweiter Vertrieb, hohes Budget – sog. „High Premium“) für die wesentlichen Plattformen (PC, Playstation, Xbox, Wii et cetera). Wir betreuen dabei rechtlich die komplette Vertragsstruktur (Service-Entwicklungs-Agreement, IP-Acquisition-Agreement, Distributionsvertrag, Completion Bond und sonstige Sicherungsinstrumente).
Wir erstellen für einen weltweit tätigen Software-Konzern und Spielehersteller urheberrechtliche Gutachten zur Machbarkeit von Computerspielen, die in Echtzeit die Realität abbilden [Städte, Personen, Spielhandlungen (siehe die Möglichkeiten auf Google Earth)]. Zugleich beraten wir das Unternehmen hinsichtlich der Möglichkeiten und Wege, rechtlich bislang noch ungelöste Fragestellungen mit möglichst minimalem Risiko zu lösen [Urheberrechte an Architektur, Design, abgebildetes Design; Persönlichkeitsrechte natürlicher Personen und „Persönlichkeitsrechte“ von abgebildeten Unternehmen (AOL-Arena, Sony-Tower et cetera); öffentlich-rechtliche Fragestellungen wie Militärgelände et cetera].
