Film & TV
Die rechtliche Betreuung von Film- und TV-Produktionen zählt bereits seit langem zu den wesentlichen Kernkompetenzen von SKW Schwarz. Wir blicken insoweit auf eine Vielzahl von nationalen sowie internationalen Produktionen zurück, denen wir umfassend zur Seite gestanden haben.
Im Zentrum steht die laufende rechtliche Produktionsbegleitung, hier vor allem die Vertragsgestaltung für Produktionsfirmen, Sender und Künstler. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Finanzierung von Film- und Fernsehproduktionen durch Banken, Filmförderung und Privatinvestoren. Wir strukturieren und begleiten beispielsweise Private-Equity-Investments für die Finanzierung von internationalen Filmproduktionen. Für bereits früher aufgelegte Filmfonds übernehmen wir die weitere laufende Betreuung und gerichtliche Vertretung. Filmverleihunternehmen und Weltvertriebe beraten wir kontinuierlich und konzipieren Produktions-, Verleih- und Lizenzverträge.
Zu unseren Mandanten zählen eine Vielzahl der führenden deutschen Film- und TV-Produktionshäuser, zahlreiche Produktionsgesellschaften aus dem Kreis der so genannten „Independents“ sowie namhafte Persönlichkeiten aus Film und Fernsehen. Zudem betreuen wir laufend Sender und übernehmen dabei die Beratung des rechtlichen „Alltagsgeschäfts“ gleichermaßen wie deren gerichtliche Vertretung und prozessuale Durchsetzung ihrer Rechte.
Beratungsbeispiele
Wir haben den deutschen Produzenten des Films „Wüstenblume“, eine internationale Koproduktion mit weiteren Koproduzenten aus England, Frankreich und Österreich und einem Budget von etwa zwölf Millionen Euro, umfassend rechtlich betreut. Von der Herstellung dieses Films, beginnend mit der Projektentwicklung und Akquisition von Stoffrechten, bis hin zur Produktionsabwicklung und zum Vertrieb des fertigen Films. Unsere Tätigkeit umfasste dabei die laufende Beratung zur Finanzierung des Films, die Übernahme der Verhandlung und Erstellung aller im Zusammenhang mit dem Film abgeschlossenen Verträge wie insbesondere Finanzierungs-, Co-Produktions-, Verleih- und Vertriebsverträge sowie das gesamte Vertragswerk mit den am Film kreativ Mitwirkenden (zum Beispiel Autoren, Cast, Regie, Filmmusik).
Bei der Herstellung und Auswertung des Kinospielfilm „Der Baader-Meinhof-Komplex“ haben wir den Produzenten des Films bei sämtlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen stets erfolgreich vor verschiedenen deutschen Gerichten vertreten. Dabei ging es um die angebliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten von im Film dargestellten Personen. Bei den Verfahren handelte es sich in der Regel um aufwendige Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Gegenstand war die Auseinandersetzung um Fragen des Rechts zum eigenen Bild sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Für ein unabhängiges TV-Unternehmen sind wir mit der Strukturierung der Finanzierung einer großen internationalen Event-Produktion, die auf einem bekannten Bestseller beruht, tätig. Zunächst ist zu klären, welche Länder sich für den Abschluss eines Co-Produktions-Vertrages eignen. Dann muss über die Drehorte entschieden werden. Hierfür sind die verschiedenen Fördersysteme daraufhin zu untersuchen, welche Vorteile sie bringen und ob sie mit den kreativen Vorstellungen der Produzenten in Einklang zu bringen sind. Die Chain-of-Title (Rechtekette) muss überprüft und ergänzt werden, der Co-Produktionsvertrag, die Vertriebsverträge und wichtige Lizenzverträge sind zu verhandeln. Parallel finden die Gespräche mit der finanzierenden Bank und dem Completion Bond statt. Am Ende beträgt die Liste der Dokumente mehr als vier Seiten, aber der Produktionsstart und die Finanzierung sind gesichert.
