Lifescience, Biotech
Neben der Informations- und Kommunikationstechnik dürften Medizin und Gesundheit sowie Biotechnologie zu den wichtigsten Wachstumsmärkten gehören. Bei SKW Schwarz hat sich daher ein Team von Anwälten auf Life Science und Biotech spezialisiert. Wir beraten pharmazeutische Unternehmen, Medizingerätehersteller sowie Unternehmen der Biotechnologie und deren Gründer auf allen Stufen der Wertschöpfungskette. Im Vordergrund stehen dabei:
- Gewerblicher Rechtsschutz: Wir stellen den patent- und markenrechtlichen Schutz der von unseren Mandanten entwickelten Produkte sicher und beraten bei der Lizenzierung ihrer Produkte.
- Corporate/Corporate Finance: Unser Life Science/Biotech-Team verfügt über viel Erfahrung bei Wachstumsthemen, vor allem bei Wachstumsfinanzierungen, wie etwa Venture Capital, Private Equity und Kapitalerhöhungen sowie bei Mergers & Acquisitions.
- Vertriebsrecht: Wir prüfen und gestalten Vertriebsverträge und beraten bei allen vertriebsrechtlichen Fragestellungen, die sich im Tagesgeschäft ergeben.
- Regulierung und Produkthaftung: Wir begleiten bei der Arzneimittelzulassung, bei Fragen der Regulierung von Laboren und bei allen Fragen der Haftung eines Herstellers wegen fehlerhafter Produkte.
Um unsere Expertise international zu vernetzen haben wir uns dem Netzwerk Biolegis angeschlossen. Ihm gehören unabhängige Kanzleien aus derzeit 14 europäischen Ländern an. Über Biolegis haben Mandanten Zugang zu circa 120 Life-Science-Anwälten, das wohl größte Netzwerk dieser Art in Europa.
Die Biolegis-Mitglieder verfügen über umfassende Erfahrung in folgenden Themen:
- Überwachung und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte,
- Regulierung bei Produktion und Vertrieb,
- Umweltschutz,
- Produkthaftung,
- Forschung und Entwicklung,
- Lizenzvereinbarungen,
- EU-Regulierungsrecht,
- Corporate Finance, Private Equity, IPOs,
- Mergers & Acquisitions.
Beratungsbeispiele
Während der laufenden Betreuung eines weltweit tätigen Herstellers von homöopathischen Komplex-Präparaten haben wir unter anderem folgende Fragen behandelt:
> hersteller-spezifische Neugestaltung aller pharmarechtlichen Verantwortungsabgrenzungsvereinbarungen;
> fortlaufende Weiterentwicklung der rechtlichen Eckpunkte für das sich wandelnde Vertriebskonzept;
> regulatorische und gesellschaftsrechtliche Begleitung von Akquisitionen beziehungsweise Desinvestments in Produktlinien und/oder Tochtergesellschaften.
Als ein wesentlicher Vertriebspartner unseres Mandaten von dessen Wettbewerber übernommen wurde, haben wir Sonderkündigungsrechte des Mandanten durchgesetzt, um ein Bekanntwerden seiner regulatorischen Informationen gegenüber den Wettbewerbern zu verhindern.
Im Transaktionsgeschäft haben wir sowohl beim Erwerb als auch beim Verkauf pharmazeutischer und Biotech-Unternehmen beraten und beispielsweise Due-Diligence-Arbeiten nicht nur auf den klassischen Gebieten Corporate und Commercial, sondern auch bei regulatorischen Themen und IP durchgeführt. Dabei konnten wir unsere Kenntnis der Branche und ihrer Geschäftsmodelle nutzen. So haben wir etwa die Master-Services-Agreements eines deutschen Biotech-Targets im Hinblick darauf überprüft, inwieweit ihr Volumen, ihre Laufzeit und ihre Kündigungsmöglichkeiten die Nachhaltigkeit des Businessplans stützen.
Ein großes deutsches Pharmaunternehmen haben wir bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Forschungseinrichtungen betreut. Vielfach betrafen die Verträge multilaterale Gestaltungen auch mit ausländischen staatlichen Instituten und Hochschulen.
Wir haben ebenfalls einem großen deutschen Pharmaunternehmen beim internen Datenmanagement zur Seite gestanden. Dabei ging es einerseits um den Umgang mit zu erhebenden Daten und Informationen, andererseits um eine spezielle Software, deren Entwicklung wir durch spezifisch angepasste Verträge unterstützt haben.
