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Versicherungsrecht

SKW Schwarz verfügt über umfassende Expertise im Versicherungsschutz. Wir übernehmen für unsere Mandanten die Prozessvertretung und Beratung im Rahmen des Versicherungsvertragsrechts.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Verbindung von Versicherungsrecht und Transportrecht. Beide Gebiete sind eng miteinander verzahnt, denn bei allen Transportschäden stellt sich immer die Frage nach dem Versicherungsschutz beziehungsweise nach dem versicherten Interesse oder Interesse des Versicherers.

Darüber hinaus vertreten wir Mandanten gerichtlich und außergerichtlich bei Personengroßschäden in Folge von Arbeits-, vor allem aber Verkehrsunfällen. Wir klären Deckungs- und Haftungsfragen und setzen Ansprüche gegen den Schädiger ebenso durch, wie Ansprüche aus Unfall- und Insassenunfallversicherungen.

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Schwerstverletzter

Beratungsbeispiele

Beispiel 1

Ein seinerzeit 15-jähriges Mädchen hatte sich mit anderen Kindern zu einer besonderen „Schlittenfahrt“ überreden lassen. Ein junger Mann hatte mehrere ausgediente Stahlbadewannen aneinander gekoppelt und mit einem Unimog über eine verschneite Wiese gezogen. Infolge überhöhter Geschwindigkeit kippte eine Wanne in einer Kurve um, unsere Mandantin wurde herausgeschleudert und von der nachfolgenden Wanne so unglücklich am Hals getroffen, dass sie eine komplette Tetraplegie mit einer nahezu vollständigen Lähmung aller vier Gliedmaßen erlitt. Wir haben die von der Gegenseite bestrittenen Schadenersatzansprüche schließlich gegen den Haftpflichtversicherer des Verursachers durchgesetzt. Durch eine Entschädigung in siebenstelliger Höhe konnten wir die Zukunft der betroffenen Mandantin finanziell absichern.

Beispiel 2

In einem anderen Fall war ein Mann als Beifahrer in dem von seiner Ehefrau gesteuerten Fahrzeug verunglückt. Dabei erlitt er eine komplette Querschnittlähmung. Die Eheleute hatten seinerzeit nachweislich in Streit gelebt, und die Ehefrau ließ im Prozess vortragen, unser Mandant habe ihr während der Fahrt mit dem Ziel des gemeinsamen Suizids in das Steuer gegriffen. Darüber haben wir bis zum BGH prozessiert, bis die Haftung des Versicherers endgültig feststand, und wir die umfangreichen Schadenersatzansprüche des Mandanten durch einen endgültigen Abfindungsvergleich regeln konnten.