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Transportrecht

SKW Schwarz ist durch jahrzehntelange Tätigkeit mit allen Facetten des nationalen und internationalen Transportrechts vertraut.

Ob Land-, Luft- oder Seeverkehr, ob Schiene, Straße oder Binnengewässer, ob inländische oder grenzüberschreitende Verkehre: Unsere Mandanten können das notwendige Spezialwissen aller entsprechenden Gesetze und Abkommen ebenso voraussetzen wie die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung im In- und Ausland. Wir kennen die Maklerszene, das Handling von Schäden bei den Versicherern; wir wissen, wie Reserven gebildet und aufgelöst werden, wie Schadenquoten laufen und wie das Geschäft in der Speditionsversicherung (der Haftpflichtversicherung) und in der Transportversicherung funktioniert.

Mit diesen Erfahrungen bearbeiten wir Transportschäden unserer Auftraggeber, führen Regresse im Namen der von uns vertretenen Transportversicherer und Makler und betreiben das Schadenmanagement für Spediteure sowie Transportunternehmen.

Bei Regressen geht es um die Durchsetzung von Rückgriffsansprüchen von Versicherern, die Transportschäden ihrer Versicherungsnehmer entschädigt haben und ihre Aufwendungen ersetzt verlangen von dem Schädiger. Da das damalige Gebührensystem Anwälten nicht erlaubte, Erfolgshonorare abzurechnen, die Transportversicherer aber eine Abrechnung auf Basis „no cure – no pay“ erwarten, haben wir vor mehr als 20 Jahren mit der Brenken Recoveries GmbH ein eigenständiges Unternehmen für die Regressführung aufgebaut.

Das Transportrecht ist ein Gebiet, in dem sehr spezielle Kenntnisse erforderlich sind. Internationales Privatrecht spielt eine große Rolle, weil Rechtsordnungen anderer Rechtskreise betroffen sind. Die Rückgriffsansprüche beruhen häufig auf multilateralen beziehungsweise internationalen Abkommen, auf deutschen, aber auch auf ausländischen Rechtsordnungen. Und die Abgrenzung dieser Rechtsgebiete erfordert eine besondere Expertise, über die SKW Schwarz verfügt.

Es bleibt nicht aus, dass im Transportrecht häufig Prozesse geführt werden müssen. Diese sind selten nur auf einen Ort beschränkt. Hier bietet SKW Schwarz den Vorteil, als überörtliche Kanzlei an wichtigen Wirtschaftsstandorten in Deutschland vertreten zu sein.

Beratungsbeispiele

Beispiel 1

Im Auftrag eines japanischen Transportversicherers haben wir einen Schaden bearbeitet, der aus dem Verlust eines kompletten Containers mit Flat Screens auf dem Weg von Hamburg nach Moskau entstanden war. Da es im Rahmen der Importverzollung in Russland häufig zu Fehlauslieferungen an den falschen Empfänger kommt, hatte der Absender eine Geldnote zerrissen, die eine Hälfte dem Fahrer mitgegeben und die andere an den Empfänger geschickt, der sich damit gegenüber dem Frachtführer als berechtigter Empfänger ausweisen sollte. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen erreichte die Sendung den bestimmungsgemäßen Empfänger nicht. Durch intensive Recherche vor Ort konnten wir herausfinden und nachweisen, dass ein Mitarbeiter des Empfängers den Geldschein in betrügerischem Zusammenwirken mit dem Frachtführer an sich gebracht und die Sendung unterschlagen hatte. So konnten wir den Ersatz des vollen Warenwertes gerichtlich durchsetzen.