• 27.01.2012

    SKW Schwarz berät Travian Games bei Erwerb der Mehrheit an Bright Future
  • 13.01.2012

    SKW Schwarz berät deutsche Tochterfirma und Geschäftsleitung der Spandex Group
  • 04.01.2012

    SKW Schwarz berät Perform Group bei Übernahme von Spox Media und mediasports

Öffentliches Wirtschaftsrecht

SKW Schwarz berät in allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen der privaten und der öffentlichen Hand, nationale und internationale Investoren, Verbände und Kommunen.

An der Schnittstelle von Staat und Unternehmen geht es zum einen um Beschaffungsmaßnahmen der öffentlichen Hand, beispielsweise für die Entsorgung, für Leistungen des Rettungsdienstes oder bei der Gründung gemeinsamer Tochtergesellschaften mit Privaten (ÖPP, PPP). Wer mit „dem Staat ins Geschäft“ kommen möchte, muss sich mit den Spielregeln des Vergaberechts auskennen. Hier ist SKW Schwarz der kompetente Partner.

Investitionen in Grund und Boden, Bau- und Sanierungsmaßnahmen erfordern fundierte Kenntnisse im öffentlichen Planungs- und Baurecht, insbesondere, wenn durch Verträge mit der öffentlichen Hand das Baurecht erst geschaffen werden soll. SKW Schwarz steht mit langjähriger Erfahrung an der Seite des Bauherrn und mitunter auch an der Seite der planenden Kommune, um durchdachte und allseits optimale vertragliche Lösungen zu entwickeln.

Im Anlagenzulassungsrecht geht es um Genehmigungen nach dem Bundes-Imissionsschutzgesetz, wasserrechtlichen Vorschriften oder naturschutzrechtliche Konfliktlagen. SKW Schwarz berät in Antragsverfahren und in den Rechtsschutzinstanzen vor allen deutschen Verwaltungsgerichten.

Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Öffentlichen Wirtschaftsrecht sind:

Vergaberecht

Das Vergaberecht hat in den letzten Jahren insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof eine sehr dynamische Entwicklung genommen. Was gestern noch galt, kann heute bereits überholt oder widerlegt sein. Schnelligkeit, Aktualität und Rechtssicherheit bilden die Grundlagen für eine erfolgreiche Beratung bei Beschaffungsvorgängen.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge und kennen die Belange und Bedürfnisse sowohl der Auftraggeber- als auch der Bieterseite. Wir tragen dafür Sorge, dass der Beschaffungsbedarf klar strukturiert und zu den Kriterien des Vergaberechts passend vorbereitet wird.

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Wir beraten sowohl im öffentlichen Baurecht des Bundes (BauGB) als auch den bauordnungsrechtlichen Vorschriften aller Bundesländer einschließlich der angrenzenden Materien wie etwa dem Denkmalschutzrecht oder dem Straßenrecht. Von der Planung über den Bau bis zur Nutzung des Projekts decken wir alle öffentlich-rechtlichen Fragen ab. Wir verteidigen unsere Mandanten gegen bauordnungsrechtliche Verfügungen, erstreiten baurechtliche, sanierungsrechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, lassen die Wirksamkeit kommunaler Satzungen von den Gerichten überprüfen und schließen für unsere Mandanten städtebauliche Verträge mit den Gemeinden. Dabei geht die öffentlich-rechtliche Beratung Hand in Hand mit privatrechtlichen Lösungen des Nachbarrechts oder Immobilienrechts.

Ver- und Entsorgungsrecht

Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet der Ver- und Entsorgung aus der Position der Berater und Vertreter vor Gericht. Wir kennen sowohl die Sichtweise der öffentlichen Hand als auch der Privaten. Als Rechtsanwälte sind wir bestens mit den Spielregeln vertraut, wie sie ihren Niederschlag nicht nur in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen auf nationaler und EU-Ebene gefunden haben, sondern auch in der umfangreichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte und des EuGH.

Umweltrecht

Anlagenbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften, Immobilieneigentümer und -verwalter vertreten wir seit Jahren erfolgreich gegenüber Behörden und Dritten, indem wir wirtschaftlich tragbare Lösungen durchsetzen.

Obgleich die Inanspruchnahme gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes nicht immer eine schnelle Lösung bringt, scheuen wir nicht den Rechtsstreit vor allen deutschen Verwaltungsgerichten, den Landesverfassungsgerichten, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. Gleichwohl setzen wir alles daran, dass im Interesse des Mandanten eine zügige Lösung auf dem Verhandlungswege gefunden wird.

Beratungsbeispiele

Beispiel 1

Für eine große kommunale Wohnungsbaugesellschaft, die mit erheblichen Preiserhöhungen für den Bezug von Fernwärme konfrontiert wurde, haben wir deren Zulässigkeit geprüft, um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung vorzubereiten. Gesichtspunkte dabei waren:

  • Kartellrecht (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung),
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Klarheit von Preisgleitklauseln),
  • betriebswirtschaftliche Berechtigung der Erhöhung (Entwicklung der Kosten beim Versorger).

Beispiel 2

Ein internationaler Investor hat ein in der Entwicklung begriffenes Fachmarktzentrenprojekt in Deutschland gekauft. SKW Schwarz hat die erforderlichen Nachbesserungen des Bebauungsplans und der Baugenehmigung einschließlich jeweils zweier Eilinstanzen vor den Verwaltungsgerichten begleitet und erfolgreich abgeschlossen. Das Center wurde Mitte 2009 eröffnet.

Beispiel 3

Für ein großes Unternehmen, das bei der Vergabe von Aufträgen das EU-Vergaberecht berücksichtigen muss, hat SKW Schwarz

  • ein Vergabehandbuch erarbeitet,
  • Inhouse-Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter durchgeführt,
  • die ersten Vergaben nach EU-Vergaberecht im Rahmen eines „Rundum-Sorglos-Paketes“ vollständig durchgeführt und
  • einen Compliance-Beauftragten gestellt.

Beispiel 4

Entgegen der Auffassung aller deutschen Oberlandesgerichte hat SKW Schwarz frühzeitig auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Leistungen des Rettungsdienstes in bestimmten Bundesländern zukünftig nach den Vorgaben des EU-Vergaberechts vergeben werden müssen und daher bestimmte Privilegierungen der freigemeinnützigen Hilfsorganisationen gefährdet sind. Die rechtliche Analyse von SKW Schwarz wurde schließlich vom Bundesgerichtshof geteilt. Um negativen Entwicklungen zu begegnen, wurden Gegenstrategien entwickelt („komplexes Hilfeleistungssystem“).

Beispiel 5

SKW Schwarz wies bereits 2001 und entgegen der damals noch herrschenden Meinung darauf hin, dass künftig mit einem harten Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und privaten Entsorgern zu rechnen ist, soweit Abfälle aus privaten Haushaltungen nicht beseitigt, sondern verwertet werden. SKW Schwarz hat daraufhin Möglichkeiten zur Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche sowie Abwehrstrategien entwickelt.