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Öffentliches Wirtschaftsrecht

Bund, Länder und Kommunen, ihre Eigen- und Beteiligungsgesellschaften sowie private Partner der öffentlichen Hand berät SKW Schwarz in allen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.

An der Schnittstelle von Staat und Unternehmen geht es zum einen um Beschaffungsmaßnahmen der öffentlichen Hand, beispielsweise für die Entsorgung, für Leistungen des Rettungsdienstes oder bei der Gründung gemeinsamer Tochtergesellschaften mit Privaten (ÖPP, PPP). Zum anderen geht es um das Anlagenzulassungsrecht, um Genehmigungen nach dem Bundes-Imissionsschutzgesetz etwa oder Konflikte zum Naturschutz. Schließlich spielt das Thema „Staat als Konkurrent zu Unternehmen“ eine wichtige Rolle: Wann darf sich der Staat wirtschaftlich betätigen? Welche Grenzen gibt es für die wirtschaftliche Tätigkeit des Staates? Hier sind vor allen Dingen die Regelungen aus den Kommunalordnungen von besonderer Wichtigkeit.

Alles in allem: Die Schnittstellen zwischen Unternehmen und dem Staat als Beschaffer, als Zulassender und als Konkurrent markieren das Aufgabengebiet unserer Anwälte im Öffentlichen Wirtschaft. Besondere Schwerpunkte sind:

Vergaberecht

Das Vergaberecht hat in den letzten Jahren insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof eine sehr dynamische Entwicklung genommen. Was gestern noch galt, kann heute bereits überholt oder widerlegt sein. Schnelligkeit, Aktualität und Rechtssicherheit bilden die Grundlagen für eine erfolgreiche Beratung bei Beschaffungsvorgängen.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge und kennen die Belange und Bedürfnisse sowohl der Auftraggeber- als auch der Bieterseite. Wir tragen dafür Sorge, dass der Beschaffungsbedarf klar strukturiert und zu den Kriterien des Vergaberechts passend vorbereitet wird.

Ver- und Entsorgungsrecht

Wir verfügen über jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet der Ver- und Entsorgung. Wir kennen sowohl die Sichtweise der öffentlichen Hand als auch der Privaten. Als Rechtsanwälte sind wir bestens mit den „Spielregeln“ vertraut, wie sie ihren Niederschlag nicht nur in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen auf nationaler und EU-Ebene gefunden haben, sondern auch in der umfangreichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte und des EuGH.

Umweltrecht

Anlagenbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften, Immobilieneigentümer und -verwalter vertreten wir seit Jahren erfolgreich gegenüber Behörden und Dritten, indem wir wirtschaftlich tragbare Lösungen durchsetzen.
Obgleich sich die Inanspruchnahme gerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes nicht immer vermeiden lässt, streben wir im Interesse des Mandanten eine zügige Lösung auf dem Verhandlungswege an.

Beratungsbeispiele

Beispiel 1

Für eine große kommunale Wohnungsbaugesellschaft, die mit erheblichen Preiserhöhungen für den Bezug von Fernwärme konfrontiert wurde, haben wir deren Zulässigkeit geprüft, um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung vorzubereiten. Gesichtspunkte dabei waren:

  • Kartellrecht (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung),
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Klarheit von Preisgleitklauseln),
  • betriebswirtschaftliche Berechtigung der Erhöhung (Entwicklung der Kosten beim Versorger).

Beispiel 2

Für ein großes Unternehmen, das bei der Vergabe von Aufträgen das EU-Vergaberecht berücksichtigen muss, hat SKW Schwarz

  • ein Vergabehandbuch erarbeitet,
  • Inhouse-Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter durchgeführt,
  • die ersten Vergaben nach EU-Vergaberecht im Rahmen eines „Rundum-Sorglos-Paketes“ vollständig durchgeführt und
  • einen Compliance-Beauftragten gestellt.

Beispiel 3

Entgegen der Auffassung aller deutschen Oberlandesgerichte hat SKW Schwarz frühzeitig auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Leistungen des Rettungsdienstes in bestimmten Bundesländern zukünftig nach den Vorgaben des EU-Vergaberechts vergeben werden müssen und daher bestimmte Privilegierungen der freigemeinnützigen Hilfsorganisationen gefährdet sind. Die rechtliche Analyse von SKW Schwarz wurde schließlich vom Bundesgerichtshof geteilt. Um negativen Entwicklungen zu begegnen, wurden Gegenstrategien entwickelt („komplexes Hilfeleistungssystem“).

Beispiel 4

SKW Schwarz wies bereits 2001 und entgegen der damals noch herrschenden Meinung darauf hin, dass künftig mit einem harten Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und privaten Entsorgern zu rechnen ist, soweit Abfälle aus privaten Haushaltungen nicht beseitigt, sondern verwertet werden. SKW Schwarz hat daraufhin Möglichkeiten zur Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche sowie Abwehrstrategien entwickelt.