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IT-Recht, Internet und E-Business

Unsere Anwälte für IT, Internet und E-Business verstehen sich nicht nur auf das klassische IT-Recht, also auf Bits und Bytes, Hard- und Software, sondern auch auf alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit Content im Internet und mit dem Internet als Vertriebsweg stellen. SKW Schwarz verbindet auf diesem Sektor juristische Expertise mit vertiefter Branchenkenntnis und nicht zuletzt auch technischem Verständnis.

IT-Recht

Im IT-Recht gestalten und betreuen wir IT-Vorhaben und IT-Projekte jeder Größe, begleiten beim Vertrieb von IT-Leistungen (Software, Hardware, Services) sowie beim Outsourcing von IT-Prozessen. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Vertragsgestaltung von beispielsweise Hardwareverträgen, Softwareerstellungs- und überlassungsverträgen, Softwarepflegeverträge, Softwareleasingverträge, ASP-Verträge, Support und Vertriebsverträgen, Outsourcingverträgen und Service-Level-Agreements sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei berücksichtigten wir auch Compliance-Aspekte und Anforderungen des Datenschutzes. Falls erforderlich vertreten wir unsere Mandanten in Schiedsverfahren und vor Gericht.

Was diese vertragliche Seite des IT-Rechts angeht, so haben Anwälte von SKW Schwarz maßgeblich an der Entwicklung heute gültiger Marktstandards mitgewirkt, so zum Beispiel bei der Gestaltung der Standardverträge der öffentlichen Hand für die Vergabe von IT-Leistungen (EVB-IT) und der vom BITKOM e. V. empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus wirken wir aktiv im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für IT-Recht mit und engagieren uns im Branchenverband BITKOM e. V. auch in hervorgehobenen Positionen.

Internet und E-Business

Unsere Tätigkeit in Sachen Internet und E-Commerce ist sehr stark durch die strategische Beratung von Unternehmen geprägt.

Ein Kernpunkt dabei ist, wie sie sich im Internet gegenüber den Usern und Wettbewerbern aufstellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Unternehmen, die das Internet als Geschäftsmodell haben (zum Beispiel Internet-Portale oder die Social Community Networks), und solchen, die das Internet zur Weiterentwicklung bestehender Geschäftsmodelle nutzen (zum Beispiel Expedia). Hinzu kommen alle Fragen, die sich aus dem Umstand ergeben, dass Content heute nicht nur im Kino, auf DVD oder im Fernsehen verwertet wird, sondern eben auch im Internet.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erstreckt sich unsere Kompetenz auf sämtliche Rechtsfragen, die sich im Internet und E-Business stellen. Wir strukturieren und betreuen E-Business-Konzepte und -Produkte, beraten bei Datenschutz, Datensicherheit und Compliance und betreuen Internet-Provider und -Services umfassend.

Über spezielle Kenntnisse verfügen wir zum Beispiel bei der Musiklizensierung im Internet und im Umgang mit Verwertungsgesellschaften (GEMA-Rechte). Außerdem sind wir Spezialisten für Partnerschaftsmodelle von Internetplattformen untereinander (Content Channelizer, Affiliate-Partnerschaften), für „User Generated Content“ (Web 2.0) und schließlich für die Ausgestaltung von Nutzungsbedingungen der Plattform gegenüber den Usern.

Ein Beleg für unsere Expertise auf diesem Sektor ist, dass Anwälte von SKW Schwarz bereits vor mehr als zehn Jahren das heute noch als Standardwerk geltende Loseblattwerk „Recht im Internet“ veröffentlicht haben.

Beratungsbeispiele

Beispiel 1

Für ein Finanzdienstleistungsunternehmen stand die Gestaltung und Verhandlung eines Vertrages über einen Lizenzeinkauf und ein Softwareprojekt auf der Agenda. Unsere Beratung umfasste den Einkauf der erforderlichen Softwarelizenzen, die Erstellung eines komplexen Projektvertrages mit den erforderlichen Anpassungsleistungen der Standardsoftware sowie eines Wartungsvertrags mit Service-Level-Vereinbarung.

Beispiel 2

Wir haben für eine der großen Möbelhausketten in Deutschland einen Rahmenvertrag für IT-Leistungen einschließlich entsprechender Muster für Werkleistungen und Supportleistungen neu entwickelt. Diesen Vertrag verhandelten wir mit rund einem Dutzend ständiger Vertragspartner.

Beispiel 3

Eine Online-Plattform, die Angebote von Markenartikeln vermittelt, haben wir bei der rechtlichen Gestaltung zur Seite gestanden. Für das Start-up führten wir die rechtliche Grundprüfung des Geschäftskonzeptes durch. Bevor die Plattform online ging, haben wir sämtliche juristischen Dokumente erstellt, darunter AGB mit Kunden, AGB mit Händlern, Datenschutzvorschriften et cetera.

Beispiel 4

Wir haben einen Betreiber von Veranstaltungsgeländen und Großveranstaltungen bei der Einführung eines Customer-Relationship-Management-Systems betreut. Ein wesentlicher Aspekt dabei war die Frage, ob die Verwendung von Besucherdaten zu Kundenbindungs- und Werbezwecken und ihre Übermittlung an ausländische Konzern- und Partnerunternehmen zulässig sind.

Beispiel 5

Für ein börsennotiertes Produktionsunternehmen haben wir den Übergang zu differenziertem Second Generation Outsourcing mit teilweisem Re-Insourcing vertraglich konzipiert, gestaltet und in die Tat umgesetzt. Dazu gehören nicht nur die Vereinbarungen mit den neuen Anbietern, sondern auch die schrittweise Beendigung der Verträge mit dem früheren Anbieter.

Beispiel 6

Einen führenden deutschen Anbieter von IT- und ITK-Leistungen haben wir bei einem für ihn kritischen Projekt zunächst außergerichtlich vertreten. Gegenstand war die Einführung eines Systems, mit dem das Geschäft eines großen Finanzdienstleisters verwaltet und abgewickelt werden kann. Nach dem Abbruch des Projekts haben wir unseren Mandanten bei der Klage des Kunden auf Rückabwicklung und Schadensersatz erfolgreich gerichtlich vertreten.