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Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht

SKW Schwarz verfügt über ein erfahrenes Team von Anwälten, die Spezialisten für den Schutz geistigen Eigentums (engl. Intellectual Property, IP) sind. Zum geistigen Eigentum gehören immaterielle Güter wie Kennzeichen, Produktnamen, Erfindungen, Konzepte, geistige Werke und Gestaltungen. Diese Güter können rechtlich geschützt werden, zum Beispiel durch Marken-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder Urheberrechte.

Gewerbliche Eigenarten, seien diese ästhetischer oder technischer Natur, Kennzeichen und ähnliches mehr bilden häufig die Basis für den geschäftlichen Erfolg. Sie zu schützen und zu pflegen gehört zu den wesentlichen Aufgaben vorausschauender Unternehmensführung. Unsere IP-Spezialisten

  • melden gewerbliche Schutzrechte national und international an;
  • recherchieren gewerbliche Schutzrechte (Marken, Firmen, Titel, Domains, Geschmackmuster, Patente, Gebrauchsmuster);
  • verwalten und überwachen weltweite Schutzrechts-Portfolios;
  • agieren als Vertreter für gewerbliche Schutzrechte vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Patentamt, dem Europäischen Markenamt (HABM) sowie der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO);
  • setzen gewerbliche Schutzrechte vor den nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof durch, sowohl im ordentlichen wie im einstweiligen Rechtsschutzverfahren;
  • entwickeln und verhandeln Lizenzverträge, Merchandisingverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Kooperationsverträge, Vorrechts- und Abgrenzungsvereinbarungen sowie Sponsoringverträge.

Darüber hinaus berät SKW Schwarz in allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Hier geht es vor allem um das Marktverhalten zwischen den Mitbewerbern und das Verhältnis zur Marktgegenseite, anders ausgedrückt um das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne). Dazu gehören beispielsweise irreführende und vergleichende Werbung sowie Nachahmungen, die Nutzung der Geschäftsgeheimnisse von Wettbewerbern und das Abwerben von Kunden und Mitarbeitern.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist Marken- und Produktpiraterie. Gegen sie gehen wir für unsere Mandanten systematisch vor, auch im Rahmen von Grenzbeschlagnahmeverfahren.

Wir legen großen Wert darauf, unseren Mandanten nicht nur dann beizustehen, wenn es darum geht, gegen die Verletzung gewerblicher Schutzrechte vorzugehen. Vielmehr möchten wir sie so früh wie möglich beraten, wie sie ihr geistiges Eigentum vorausschauend absichern können.

Beratungsbeispiele

Beispiel 1

Für einen Weltmarktführer im Kamerabau/Lichttechnik verwalten und überwachen wir ein weltweites Markenportfolio. Nachdem wir eine umfangreiche Markenrecherche durchgeführt hatten, betreuten wir die Anmeldungen in Deutschland sowie als internationale IR-Marken in Ländern, die Mitglieder des Madrid-Abkommens sind. Anmeldungen in zahlreichen weiteren Staaten haben wir über unser kanzleieigenes Netzwerk oder über Partnerkanzleien beauftragt und koordiniert. Sämtliche Formalitäten (Vollmachten, Beglaubigungen, Prioritätsnachweise) und die Abrechnungen erfolgen über unsere Kanzlei. Alle relevanten Daten sind in unserer Markendatenbank erfasst, mit der wir Fristen kontrollieren. Zur Pflege des Markenbestands überwachen wir kollidierende Markenanmeldungen weltweit, um Konflikte möglichst frühzeitig auszuschließen.

Beispiel 2

Wir haben das Marken-, Patent- und Geschmacksmuster-Portfolio eines Schuhherstellers ausgebaut und optimiert. Dabei vertreten wir den Mandanten sowohl bei der Verteidigung seiner Schutzrechte als auch bei der Abwehr von Angriffen. Dazu gehören häufig Fragen, wie mit Verletzungsfällen auf Messen umzugehen ist. Jährlich werden neue Produkte hinsichtlich ihrer Schutzfähigkeit geprüft und das Portfolio der Schutzrechte entsprechend erweitert.

Beispiel 3

Für einen Motorsportveranstalter setzen wir einen EU-weiten Grenzbeschlagnahmeantrag gemäß EU-Richtlinie 1383/2003 wegen möglicher Markenverletzung durch. Dabei haben wir auch die notwendigen technischen Dokumentationen in Zusammenarbeit mit dem Mandant erstellt. Die Kommunikation mit Zentralen Zollämtern der EU sowie den einzelnen Zollstellen in Verletzungsfällen übernehmen wir ebenso, wie Vertretung des Mandanten gegenüber Importeuren und weiteren Beteiligten markenfälschender Importe. Verletzungsfälle konnten durch Markenfälschungsgutachten und darauf folgende Beschlagnahme durch den Zoll zügig erledigt werden. Die Abgabe von Unterlassungsverpflichtungserklärungen haben wir erwirkt und schließlich die Vernichtung der gefälschten Produkte organisiert – noch bevor sie überhaupt auf den EU-Markt gelangt sind.

Beispiel 4

Ein Online-Anmeldeportal für Sportveranstaltungen, das unter anderem auch Dienstleistungen wie etwa die Zeitnahme mittels RFID-Technik bei Marathon-Veranstaltung anbietet, haben wir in einem Großverfahren vertreten. Ein Wettbewerber hatte gegenüber unserer Mandantin und gegenüber vielen Sportveranstaltern Abmahnungen und Abnehmerabmahnungen wegen eines vermeintlich verletzten Gebrauchsmusters an einem Transponderchip ausgesprochen. Wir haben in diesem Verfahren außergerichtlich und gerichtlich bundesweit in circa 25 einstweiligen Verfügungsverfahren inklusive Berufungsverfahren das Portal und dessen Dienstleister, den Chiphersteller sowie zum Teil die Sportveranstalter direkt oder indirekt über Nebenintervention vertreten. Zudem haben wir eine Reihe von Aktivverfahren wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren teils über zwei Instanzen betrieben. In diesem einen Fall wurden somit circa 50 Einzelverfahren geführt. Kritisch war hier vor allem das Management gegenüber den Sportveranstaltern, denen eine Untersagung der geplanten Marathon-Veranstaltungen mit jeweils mehreren tausend Teilnehmern drohte. Letztendlich konnten alle Verfahren gewonnen werden und wichtiger noch: Durch die Vorgehensweise, die Abnehmer alle mitzuvertreten oder den Verfahren zumindest beizutreten, konnten diese auch als Kunden unseres Mandanten gehalten werden.

Beispiel 5

Einen der traditionsreichsten Hersteller von Weihnachtssternen vertreten wir laufend gegenüber Herstellern und Importeuren sowie Händlern von Piraterieprodukten aus Markenrechten (Wort-, Wort/Bild-, 3-D-Marken) und wegen ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz in diversen Verletzungsverfahren sowie durch Grenzbeschlagnahmeverfahren. Die Weihnachtssterne unseres Mandanten werden bereits seit weit über hundert Jahren hergestellt und sind weltweit bekannt. Problematisch war hierbei zunächst, die Gerichte von der wettbewerblichen Eigenart dieser Sterne zu überzeugen.

Beispiel 6

Wir betreuen einen führenden Herstellers von Outdoor-Produkten in einem langfristig aufgesetzten „Enforcement-Programm“ zur Bekämpfung der Markenpiraterie. Dieses Programm bestand aus außergerichtlichen Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Hauptsacheklagen, Grenzbeschlagnahmen und der Einleitung von Strafverfahren. Es trug sich durch Kostenerstattungen selbst (Self-Funding) und hat Marktplätze wie Ebay oder die Flohmärkte an der tschechischen Grenze fast vollständig von Fälschungen befreit.

Beispiel 7

Einen führenden Pharmahersteller verteidigen wir in einem Markenverletzungsprozess mit europaweiter Wirkung gerichtlich. Der Prozess geht mit zahlreichen EuGH-Vorlageanträgen über mehrere Instanzen und dauert schon jetzt rund fünf Jahre. Parallel haben wir mehrere Markenwiderspruchs- und Löschungsverfahren geführt und an Vergleichsverhandlungen im Ausland teilgenommen.