Udo Steger
80333 München
Wittelsbacherplatz 1
T +49 (0) 89.286 40-126
F +49 (0) 89.280 94 32
u.steger@skwschwarz.de
Tätigkeitsbereiche
IT-Recht, Internet und E-Business
Fremdsprachen
Englisch
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IT-Recht, Internet und E-Business
Fremdsprachen
Englisch
Udo Steger berät nationale und internationale IT-Dienstleister, Softwarehersteller sowie IT-Anwender bei der vertraglichen Strukturierung und Umsetzung von IT-Projekten, hauptsächlich bei Softwareentwicklungsprojekten und IT-Outsourcing-Vorhaben. Er hat Erfahrung mit der privaten und öffentlichen Beschaffung von IT-Leistungen, sowohl auf Kunden- als auch Bieterseite.
Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Udo Steger mehr als 10 Jahre als selbständiger EDV-Berater tätig. Er hat daher ein ausgeprägtes Verständnis auch für schwierige technische Zusammenhänge bei der Bearbeitung juristischer Fragen.
- 08/2005 – 06/2008 Associate bei einer IT/IP/Private Equity Kanzlei
in Frankfurt a.M., davon in 2005 und 2007 jeweils ca. 5 Monate dauerndes Secondment bei der deutschen Tochter eines US Telekom- und Network-Carriers - 11/2003 – 07/2005 Associate bei einer internationalen Großkanzlei,
Frankfurt a.M. - 1993 – 2003 selbständige Tätigkeit als EDV-Berater mit Schwerpunkt IT-Infrastruktur, LAN-WAN-LAN-Kopplung, Server- und Anwenderbetreuung
- 1996 – 1997 wiss. Hilfskraft am HRZ der J.W. Goethe-Universität, Frankfurt a.M., Entwicklung einer Netware-Musterinstallation für „Schulen ans Netz“
- 1987 – 1993 Entwicklung und Vertrieb von selbst programmierter Software
- Licensing Executives Society (LES)
- Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI)
- Deutscher Anwaltverein (DAV) und Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (DAVIT)
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2003
Veröffentlichungen
Der BGH entschied bereits, dass sich aus Art. 8 Abs. 2 CISG die Pflicht ableiten lässt, im internationalen kaufmännischen Rechtsverkehr verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der anderen Seite tatsächlich vorzulegen und sich nicht auf bloße Hinweise etwa in einer Auftragsbestätigung oder das Vorhalten im Internet zu beschränken. Das OLG Celle entschied nun, dass sich diese auch unmittelbar aus dem Formerfordernis des Art.23 Abs.1 Satz 3 EuGVVO an den Abschluss einer Vereinbarung über einen internationalen Gerichtsstand ergibt (Beschl. vom 24.07.2009, Az. 13 W 48/09).
Praxistipp: Wer im internationalen Verkehr AGB verwendet, sollte seine Geschäftsprozesse entsprechend prüfen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine Grundsatzentscheidung zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung getroffen (Urteil vom 24.06.2009, Az. VIII R 80/06). Im Streitfall ging es um die Reichweite der Prüfungsbefugnisse des Finanzamts nach § 147 Abs. 6 Abgabenordnung (AO). Danach kann im Rahmen einer Außenprüfung Einsicht in elektronisch geführte Daten und Aufzeichnungen genommen und diese maschinell ausgewertet werden.
Die Finanzverwaltung ist auf dieser rechtlichen Grundlage und mit Hilfe der mittlerweile verfügbaren Prüfsoftware in der Lage, auch sehr große Datenmengen mit überschaubarem Aufwand innerhalb relativ kurzer Zeit effektiv zu überprüfen. Diese Möglichkeit wird von den Finanzämtern zunehmend auch genutzt.
Im entschiedenen Fall verlangte das Finanzamt Einsicht in eine gesetzlich nicht geforderte Bestandsbuchhaltung. Der BFH hat klargestellt, dass sich das Prüfungsrecht nach § 147 Abs. 6 AO nicht auf freiwillig erstellte Aufzeichnungen erstreckt und das Verlangen daher rechtswidrig war.
Vorträge
14. Oktober 2009
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Workshop: Datenschutzreformen 14.10.2009 von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr in unseren Kanzleiräumen in München.
Der Workshop umfasst folgende Themen:
- Update Datenschutzbeauftragter, Neue Anforderungen an Datensicherheit
- Neue Regelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz
- Update Auftragsdatenverarbeitung
- Neue Auskunfts- und Informationsrechte
- Update Marketing: Werbung mit eigenen und fremden Daten, wirksame Einwilligung
- Update Scoring & Auskunfteien
- Straf- und Bußgeldvorschriften
Bitte melden Sie sich per E-Mail über IT@skwschwarz.de. Leider steht für diesen Workshop eine begrenzte Platzzahl zur Verfügung.
06. Mai 2009
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Seminar
Praxisupdate IT-Recht
Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz, Compliance-Regelungen in (IT-) Verträgen, Aktuelle Rechtsprechung mit Bezug zum IT-Recht, IT-Leistungen in der (Wirtschafts-) Krise
Veranstaltungsdatum
Mittwoch, 06. Mai 2009 / 15.00 Uhr bis 18.45 Uhr
Veranstaltungsort
Literaturhaus München
Salvatorplatz 1, 80333 München
Agenda
15.00 Uhr
Begrüßung der Teilnehmer
15.15 – 16.00 Uhr
Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz
Rechtsanwalt Dr. Wulf Kamlah
Rechtsanwalt Dr. Matthias Nordmann
16.00 – 16.30 Uhr
Compliance-Regelungen in (IT-) Verträgen
Rechtsanwalt Martin Schweinoch
16.30 – 17.00 Uhr
Seminarpause
17.00 – 17.45 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung mit Bezug zum IT-Recht
Rechtsanwalt Stefan C. Schicker, LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Daniel Kaboth
Rechtsanwältin Dr. Anne Zoll
Rechtsanwalt Nikolaus Bertermann
17.45 Uhr – 18.15 Uhr
IT-Leistungen in der (Wirtschafts-) Krise
Rechtsanwalt Udo Steger
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Reber
18.15 – 18.45 Uhr
Get together
