Stefan C. Schicker LL.M. (Nottingham Trent University)
80333 München
Wittelsbacherplatz 1
T +49 89 286 40-232
F +49 89 280 94 32
s.schicker@skwschwarz.de
Tätigkeitsbereiche
Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht
IT-Recht, Internet und E-Business
Lifescience, Biotech
Sprachen
Englisch
80333 München
Wittelsbacherplatz 1
T +49 89 286 40-232
F +49 89 280 94 32
s.schicker@skwschwarz.de
Tätigkeitsbereiche
Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht
IT-Recht, Internet und E-Business
Lifescience, Biotech
Sprachen
Englisch
Stefan Schicker berät Unternehmen vorwiegend in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Internet-Rechts.
Stefan Schicker wurde von Who‘s Who Legal 2009 unter die 24 führenden Anwälte im Bereich Internet & E-Commerce in Deutschland gewählt. Who’s Who Legal ist die von der International Bar Association (IBA) und American Bar Association (ABA) unterstützte weltweite Datenbank der in ihren Bereichen führenden Anwälte.
Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören Patente, Marken, Designs und Gebrauchsmuster, sowie das daran angrenzende Urheber- und Wettbewerbsrecht. Im Vordergrund stehen der Aufbau und die effektiven Gestaltung eines Portfolios von Schutzrechten und eine durchdachte Lizenzstrategie. Von großer Bedeutung ist auch die Überwachung der Schutzrechte. Im Fall einer Verletzung von Schutzrechten durch Dritte bieten wir Unterstützung bei der Durchsetzung im Rahmen von Abmahnungen, gerichtlichen Eilverfahren sowie im Klageweg.
Im Internet-Recht berät Stefan Schicker Online-Anbieter und Internet-Plattformen bei der rechtskonformen Gestaltung der Unternehmenspräsenzen im Internet. Wichtig sind dabei die effektive und benutzerfreundliche Umsetzung von Online-Shops, die Einbindung und Erstellung von ePayment-Lösungen und die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Vorschriften. Aufgrund seiner praktischen Erfahrung mit der Programmierung von Internet-Projekten hat er ein ausgeprägtes Verständnis für die technische Integration.
Als Leiter des Arbeitskreises Legal Affairs des Bundesverbandes der Dienstleister für Onlineanbieter e.V. hat er engen Kontakt zu den Unternehmen der Branche aufgebaut und entwickelt ständig neue, praxisnahe Lösungen für komplexe juristische Probleme. Er leitet dort den Arbeitskreis Legal Affairs. (Weitere Informationen:http://www.ak-legal.de)
Bisherige Tätigkeiten- 2001 bis 2005: Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei von Patent- und Rechtsanwälten
- 2003, Master of Laws in Intellectual Property Litigation, University of Nottingham Trent, UK
- 1995 bis 2003: Beratung verschiedener Unternehmen im Bereich der Integration von Online-Medien
- umfangreiche Programmier-Erfahrung durch die selbstständige Konzeption und Umsetzung verschiedener Internet-Projekte (Webserver-Programmierung, HTML, PHP, MySQL, CSS)
- BDOA (Bundesverband der Dienstleister für Onlineanbieter e.V.)
- ITechLaw (International Technology Law Association)
- INTA (International Trademark Association)
- ECTA (European Communities Trade Mark Association)
- DGRI (Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V.)
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2001
Solicitor (England und Wales) seit 2007
Veröffentlichungen
in: Mobile Business 11/2010, S. 108ff.
Die Fußball WM 2010 in Südafrika steht vor der Tür. Viele Unternehmen nehmen dies zum Anlass, spezielle Aktionen mit Bezug zur WM durchzuführen. Wir haben bereits vor vier Jahren Verfahren zur Löschung der Marken der FIFA durchgeführt. Viele Erkenntnisse können daraus für die aktuelle Veranstaltung abgeleitet werden. So wurde die Eintragungsfähigkeit der Marke „Fußball WM 2006“ vom BGH verneint, die Marke „WM 2006“ hingegen für einige Bereiche eingetragen. Es dürfte daher unproblematischer sein, die Marke „Fußball WM 2010“ zu verwenden, als die Bezeichnung „WM 2010“. Zudem kann man auch bei der Formulierung der Werbung leicht das Risiko vermeiden, Ärger zu bekommen. Als Bäcker wäre z.B. der Text „Die Semmel zur WM 2010“ wohl unbedenklicher, als die Bezeichnung „WM 2010-Semmel“. Auch sollten in der Werbung keine der von der FIFA eingetragenen Marken verwendet werden, auch nicht der FIFA-Pokal und das Maskottchen „Zakumi“.
Ein wichtiger Aspekt ist weiterhin, nicht den Anschein zu erwecken, dass Sie offizieller Partner oder Sponsor der FIFA sind. Verwenden Sie daher besser nicht die Bezeichnungen „Partner“, „Sponsor“ oder „Nationaler Förderer“, wenn hierzu keine Absprachen mit der FIFA bestehen. Die FIFA gibt auf Ihrer Webseite selbst einige Hinweise zu diesem Thema unter http://de.fifa.com/aboutfifa/ marketing/marketing/. Für die Abstimmung im Einzelfall stehen wir gerne zur Verfügung.
in: Internet World Business, S. 32
E-Mails müssen archiviert werden. Und Instant Messages? Genauso, denn Instant Messages gelten wie E-Mails als Handelsbriefe und unterliegen damit denselben gesetzlichen Bestimmungen. Ein bisher unbekanntes Risiko für Unternehmen. Denn kommen Unternehmen der Archivierungspflicht nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder oder gar Haftstrafen. Schnell und direkt, ohne lange Höflichkeitsfloskeln und Hörer in der Hand dem Geschäftspartner einen Auftrag bestätigen oder einen Preis mitteilen – mit diesen Vorteilen ersetzen Instant Messages nicht nur Brief und E-Mail, sondern oft auch das Telefon als Kommunikationsmedium. Der Vorteil: Nachrichten werden schnell, einfach und unkompliziert ausgetauscht. Gespeichert werden die kurzen Botschaften allerdings selten. Unternehmen sollten sich gründlich informieren, bevor sie Systeme wie Skype, MSN & Co installieren. Wir geben einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und mit welchen Maßnahmen Sie auf der sicheren Seite sind.
Lesen Sie mir in dem vollständigen angehängten Dossier.
Vorträge
10. November 2011
Wir laden Sie herzlich ein zum SKW Praxisupdate Recht der Werbung
– Agenturverträge
– Erwerb von Bild- und Musikrechten
– Werbung mit Gewinnspielen
– Social Media-Nutzung durch Unternehmen
Veranstaltungsdatum
Donnerstag, 10. November 2011 / 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, anschließend Get together
Veranstaltungsort
SKW Schwarz Hamburg, Ferdinandstraße 3, 20095 Hamburg
Agenda und Einladung:
22. September 2011
SKW Schwarz Rechtsanwälte lädt Sie herzlich ein zum
Workshop E-Commerce in Europa: Gleiche rechtliche Herausforderungen, unterschiedliche Lösungen?
am Donnerstag, den 22. September 2011 um 8.15 Uhr im The Charles Hotel, Sophienstraße 28, 80333 München.
Programm
8.15 Uhr Eintreffen der Gäste
8.30 Uhr Begrüßung
8.45 Uhr Rechtswirksame Gestaltung bei Erhebung und Nutzung von Kundendaten – Was erlaubt Soft Opt-In?
9.15 Uhr Preisangaben im E-Commerce
9.45 Uhr Pause
10.00 Uhr Aktuelle Themen des digitalen Marketings
10.30 Uhr Fragen und Diskussion
Während des Seminars laden wir Sie zum Frühstück ein.
Begrenzte Teilnehmerzahl!
Ihre Antwort erbitten wir bis Freitag, den 09. September 2011 unter Fax + 49 89 280 94 32 oder Email an ecommerce@skwschwarz.de
Bitte beachten Sie, dass die Vorträge teilweise auf Englisch gehalten werden.
Weitere Details zur Veranstaltung finden sich im pdf
14. Februar 2011
Vortrag zum Thema „Rechtshaken im Social Web“
27. Januar 2011
Vortrag “Aktuelle Rechtshaken im Online-Handel”
IHK-Veranstaltungsreihe
19. Januar 2011
23. November 2010
11. Management Circle Dialogforum für Marketingprofis in Hamburg
20. November 2010
Jahrestagung der Studiengesellschaft für Mittelstandsfragen e.V. in Schwandorf
21. Oktober 2010
20. Oktober 2010
Dürfen Gewinnspiele nun mit dem Kauf von Produkten gekoppelt werden oder nicht? Wie lizenziere ich Bild- und Musikrechte für Werbekampagnen richtig? Welche Grenzen gibt es eigentlich für Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen? Und was muss man bei Werbung im Rahmen von Social Media beachten?
Hören Sie unser Experten-Team zu Fragestellungen wie diesen und diskutieren Sie mit uns.
Bei Interesse an dieser Veranstaltung in München wenden Sie sich bitte an Monika Nieberle m.nieberle@skwschwarz.de
29. September 2010
30. Juni 2010
17. Mai 2010
20. April 2010
E-Mail-Marketing und Markenbildung – Besseres Image durch rechtskonformes Marketing-Verhalten
Vortrag auf der Fachkonferenz ‘E-Mail-Marketing – was ist heute noch erfolgversprechend?’
21. Januar 2010
Creditpass Anwendertag
27. Oktober 2009
Im Rahmen der Payment World 2009 in Frankfurt/Main hält Stefan C. Schicker LL.M. einen Vortrag zu
ePayment-Anbieter: Rechtliche Aspekte auf dem Weg nach Europa
- SEPA und die Folgen
- Fallstricke im Markenrecht
- Datenschutz und Risikomanagement in Europa
14. Oktober 2009
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Workshop: Datenschutzreformen 14.10.2009 von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr in unseren Kanzleiräumen in München.
Der Workshop umfasst folgende Themen:
- Update Datenschutzbeauftragter, Neue Anforderungen an Datensicherheit
- Neue Regelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz
- Update Auftragsdatenverarbeitung
- Neue Auskunfts- und Informationsrechte
- Update Marketing: Werbung mit eigenen und fremden Daten, wirksame Einwilligung
- Update Scoring & Auskunfteien
- Straf- und Bußgeldvorschriften
Bitte melden Sie sich per E-Mail über IT@skwschwarz.de. Leider steht für diesen Workshop eine begrenzte Platzzahl zur Verfügung.
14. Juli 2009

