• 27.01.2012

    SKW Schwarz berät Travian Games bei Erwerb der Mehrheit an Bright Future
  • 13.01.2012

    SKW Schwarz berät deutsche Tochterfirma und Geschäftsleitung der Spandex Group
  • 04.01.2012

    SKW Schwarz berät Perform Group bei Übernahme von Spox Media und mediasports

Dr. Ulrich Reber

 
Rechtsanwalt

80333 München
Wittelsbacherplatz 1
T +49 89 286 40-184
F +49 89 280 94 32
u.reber@skwschwarz.de

Tätigkeitsbereiche
Film & TV
Games
IT-Recht, Internet und E-Business

Sprachen

Englisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch

Rechtsanwalt

80333 München
Wittelsbacherplatz 1
T +49 89 286 40-184
F +49 89 280 94 32
u.reber@skwschwarz.de

Tätigkeitsbereiche
Film & TV
Games
IT-Recht, Internet und E-Business

Sprachen

Englisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch

Rechtsanwalt

Dr. Ulrich Reber berät und vertritt in- und ausländische Medienunternehmen, insbesondere im Bereich Computer-/Video-Games, Film und Fernsehen sowie Musik. Einer seiner Schwerpunkte liegt im Gebiet des Lizenzgeschäfts, der Pirateriebekämpfung und der Prozessführung. Er berät ferner bei Spezialfragen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und der Finanzierung von Medienproduktionen.

Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2000

Rechtsanwalt

Veröffentlichungen
ARTIKEL-ID: 976
Ausgabe 01. September 2010
Loewenheim (Hrsg.): Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl, München 2010, mit einem Beitrag zum Filmrecht gemeinsam mit Prof. Dr. Mathias Schwarz
ARTIKEL-ID: 589
Ausgabe 01. Februar 2010
LG Düsseldorf erlässt Verbotsverfügung gegen Streaming-Anbieter

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Düsseldorf, in dem unsere Practice Group Film & TV auf Seiten des klagenden Rechteinhabers mitgewirkt hat, ist dem Betreiber eines Film-Streaming-Angebotes sowie dessen technischem Dienstleister die Zugänglich-machung eines Films über die Plattform kino.to per Verbotsverfügung untersagt worden.

Der Verfügungsantrag richtete sich zum einen gegen ein Unternehmen, welches über die berüchtigte Internetpiraterie-Plattform kino.to Filme zum Herunterladen per Stream anbot. Weiter wurde in Anspruch genommen der Host-Provider, auf dessen Server die rechtsverletzenden Inhalte gespeichert waren. Nachdem beide Unternehmen erfolglos auf das illegale Filmangebot aufmerksam gemacht wurden und eine Löschung des rechtsverletzenden Inhalts nicht mit der gebotenen Schnelligkeit erfolgt war, wurde der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Diese wurde von der Urheberrechtskammer des LG Düsseldorf im Beschlusswege bewilligt. Die Kammer sah offenbar eine Unterlassungspflichtigkeit aufgrund der Verletzereigen-schaft des Diensteanbieters. Der Host-Provider haftet daneben als Störer für die von seinem Kunden begangenen Rechtsverletzungen.

Fazit: Das erfolgreiche Vorgehen zeigt, dass auch gegen sog. Streaming-Anbieter, die insbesondere über kino.to aktuelle und erst in der Kinoauswertung befindliche Filme zugänglich machen, effektiv vorgegangen werden kann. Damit besteht Hoffnung, dass der stetig wachsenden Gefahr von illegalen Streaming-Anbietern auf gerichtlichem Wege Einhalt geboten werden kann.

ARTIKEL-ID: 174
Ausgabe 27. Mai 2007
Kompaktkommentar Gesellschaftsrecht, Schwerdtfeger (Hrsg.), 2007
ARTIKEL-ID: 213
Ausgabe 27. Juni 2006
PLG World Book, 2006
ARTIKEL-ID: 229
Ausgabe 27. Januar 2004
Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, von Hartlieb/Schwarz (Hrsg.), 2004

Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts

ARTIKEL-ID: 231
Ausgabe 27. August 2003
Rechtshandbuch Electronic Business, Gounalakis (Hrsg.), 2003
ARTIKEL-ID: 235
Ausgabe 27. Januar 2003
Handbuch der Urheberrechts, Loewenheim (Hrsg.), 2003

Handbuch der Urheberrechts

ARTIKEL-ID: 238
Ausgabe 27. August 2002
Die Rechte der Tonträgerhersteller im Internationalen Privatrecht, 2002

Die Rechte der Tonträgerhersteller im Internationalen Privatrecht

ARTIKEL-ID: 240
Ausgabe 27. Januar 2001
Recht im Internet, Schwarz/Peschel-Mehner (Hrsg.), seit 2001

Recht im Internet

Rechtsanwalt

Vorträge
ARTIKEL-ID: 519
Workshop: Finanzen und Finanzierung in der Filmwirtschaft
26. November 2009