Dr. Magnus Hirsch
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
60598 Frankfurt/Main
Mörfelder Landstraße 117
T +49 69 63 00 01-46
F +49 69 63 55 22
m.hirsch@skwschwarz.de
Tätigkeitsbereiche
Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht
Medien- und Entertainmentrecht
Prozess- und Schiedsverfahren, Mediation
Sprachen
Englisch
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
60598 Frankfurt/Main
Mörfelder Landstraße 117
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Tätigkeitsbereiche
Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht
Medien- und Entertainmentrecht
Prozess- und Schiedsverfahren, Mediation
Sprachen
Englisch
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Die Tätigkeit von Magnus Hirsch umfasst unter anderem die Beratung deutscher und ausländischer Mandanten beim Aufbau von nationalen und internationalen Markenstrategien, grenzüberschreitende Verfolgung von Marken- und Geschmacksmusterverletzungen sowie bei der Entwicklung von Werbekonzepten, vor allem bei der Werbung (z. B. redaktionelle Werbung, vergleichende Werbung), Werbegeschenken, Werbeslogans, Couponing, Kundenbindungssystemen (z. B. durch Kundenkarten, Treuprämien etc.) und der Gestaltung von Verträgen, wie z. B. Lizenzverträgen, Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen, Werbeagenturverträgen etc.. Sie umfasst ferner äußerungs- und presserechtliche Beratung und Vertretung.
Magnus Hirsch hat langjährige Erfahrung in der Prozessführung vor zahlreichen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland in Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsstreitigkeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich Marken- und Wettbewerbsverletzungen im Internet, vor allem im Führen von gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Internet-Domains.
Magnus Hirsch war im Jahr 2002 einige Monate am Standort Hongkong von Baker & McKenzie tätig, wobei der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in Asien, insbesondere der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten sowie der Verfolgung von Marken- und Produktpiraterie in Südostasien lag.
Magnus Hirsch ist Herausgeber des globalen IP Newsletter von TERRALEX sowie deren Chair IP EMEA.
Bisherige Tätigkeiten- Seit 2007 Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
- 2003 bis 2007 Partner bei Baker & McKenzie
- Ab 2001 als Rechtsanwalt tätig bei Baker & McKenzie
- Rechtsanwalt seit 1997 bei vormals Boesebeck Droste bzw. Lovells bis 2001
- Vereinigung gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- International Trademark Association (INTA) und INTA Parallel Import Committee
- Pharmaceutical Trademarks Group (PTMG)
- Marketing Club Frankfurt und Marketing Verband
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1997
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Veröffentlichungen
Wer kennt es nicht, eine Vielzahl von Werbeemails füllen
das Postfach und erschweren die tägliche Arbeit. Dieses
gesellschaftliche Phänomen hat nicht nur die
Rechtsprechung beschäftigt, sondern auch den
europäischen und deutschen Gesetzgeber. Im Zuge der
UWG-Novelle wurden die Anforderungen an zulässige
Email-Werbung verschärft, jüngst erneut bekräftigt durch
eine Entscheidung des BGH (Beschluss vom 10.
Dezember 2009, Az.: I ZR 201/07).
Bei der unerwünschten Email-Werbung ist regelmäßig
nicht zu prüfen, ob es sich um einen Bagatellverstoß
handelt, so dass über Zulässigkeit oder Rechtsverstoß
der Email-Werbung allein das Merkmal „ohne vorherige
ausdrückliche Einwilligung“ entscheidet. Wann eine
solche Zustimmung vorliegt, wurde bisher nicht
einheitlich beantwortet. Diskutiert wurde in diesem
Zusammenhang, ob in der Bekanntgabe der eigenen
Email-Adresse, in etwa auf der eigenen
Firmenhomepage oder in Werbeanzeigen, eine
Einwilligung gesehen werden konnte. Für den B2B-Bereich
hat der BGH in dem oben genannten Beschluss
nun unmissverständlich klargestellt, dass in der
Veröffentlichung der eigenen Emailadresse auf der
Firmenhomepage kein Einverständnis in die Zusendung
unerwünschter Email-Werbung liegt. Vielmehr erlaubt
diese Veröffentlichung nur, dass Kunden den
Kommunikationskanal für Anfragen im Rahmen der
üblichen Verkaufstätigkeit nutzen.
FAZIT: Im Vorfeld von Mailing-Aktionen sollte unbedingt
geprüft werden, ob eine hinreichende konkrete
Einwilligung sämtlicher Empfänger vorliegt. Andernfalls
drohen kostenpflichtige Abmahnungen.
Wettbewerbsrecht im Wandel, Akademie für Marketing-Kommunikation e.V., Marketing Club-Praxis, März 2004
Auch international wird seine Expertise wohlwollend erwähnt, Legal500 schreibt dazu: "SKW Schwarz Rechtsanwälte has exceptional expertise in media-related IP matters, with Magnus Hirsch [...] recommended. The team has grown significantly and displays a ‘high level of industry knowledge’and ‘seeks pragmatic and cost-efficient solutions at fair rates’."
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Vorträge
28. Oktober 2010
26. Februar 2010
24. Mai 2009
24. Oktober 2008
24. Januar 2008
27. Juli 2006
Counterfeiters are getting smarter, IP Crime Congress Juli 2006, Brüssel
27. Mai 2006
Using customs and other government agencies to protect your IP Rights (The United States and the European Union), Webinar Mai 2006
27. November 2005
Kampf den Piraten – Strategien zur Bekämpfung von Plagiaten, Raubkopien und Nachahmungen, Webinar, November 2005
27. November 2005
27. August 2005
Verletzungsverfahren (im gewerblichen Rechtsschutz), Forum Seminar, Heidelberg, August 2005
01. August 2004
Verletzungsverfahren (im gewerblichen Rechtsschutz), Forum Seminar, Heidelberg, August 2004
27. August 2003
27. Januar 2003
Rechtsfragen der Produktwerbung und Absatzförderung im Medienbereich, Workshop mit dem WDV, Bad Homburg, Januar 2003
24. Oktober 2002
01. Mai 2002
